Damit ein friedliches Miteinander in Mietshäusern gewährleistet bleibt, sind Regeln einzuhalten. Vor allem die Ruhezeiten sind oftmals Auslöser für Streit. Diese sind jedoch fest im Mietvertrag verankert und gelten für alle Mietsparteien.

Wer in einem Mietshaus lebt, ärgert sich nicht selten darüber, dass die Nachbarn zu den unmöglichsten Zeiten Lärm verursachen. Eigentlich könnte das harmonische Zusammenleben so einfach sein. Schließlich gibt der Mietvertrag genaue Auskunft darüber, wann Ruhezeiten einzuhalten sind.

Lärm oft Grund für Nachbarschaftsstreit

Wenn mehrere Familien in einem Mietshaus zusammenleben, treffen die unterschiedlichsten Gewohnheiten aufeinander. Um dennoch problemlos miteinander zu wohnen, sind die Regeln der geltenden Hausordnung einzuhalten. Dazu zählen auch die Ruhezeiten, die sogar gesetzlich vorgegeben sind. In den meisten Mietverträgen oder in der geltenden Hausordnung geben entsprechende Punkte genaue Auskunft darüber. Sollten die Ruhezeiten nicht hinterlegt sein, hat der BGH in einem entsprechenden Urteil von 2003 genaue Zeiten angegeben, die dann gelten sollen.

Die allgemeinen Ruhezeiten sind vom BGH wie folgt definiert: Die Mittagszeit (13-15 Uhr) und die Abendzeit (20-7 Uhr) gelten als Ruhezeiten. Während dieser Zeitspannen müssen Lärmbelästigungen vermieden werden. Die Geräusche sind auf Zimmerlautstärke zu reduzieren und dürfen nicht nach außen dringen. Zwischen 22 und 6 Uhr gilt die sogenannte Nachtruhe. Auch diese ist eine festgelegte Ruhezeit. An den Sonn- und Feiertagen gelten die Ruhezeiten den ganzen Tag.

Trotz geltender Ruhezeiten sind einige Geräusche erlaubt und müssen ertragen werden. Dazu gehören normale Geräusche, die Kinder verursachen, Geräusche, die durch Duschen oder Baden entstehen und alle Geräusche, die Tiere von sich geben.

Einige Lärmbelästigungen während der Ruhezeiten können Gründe für eine Mietminderung sein. Dazu zählen zum Beispiel Nachbarn, die die Ruhezeiten regelmäßig missachten oder starke Lärmbelästigungen durch eine nahe Baustelle. Hält sich ein Mieter eines Mietshauses nicht an die vorgegebenen Ruhezeiten, kann dieser durch den Vermieter abgemahnt werden. Schlimmstenfalls ist auch eine Kündigung möglich.

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