Immer mehr Paare heiraten. Einige von ihnen trennen sich wieder. Oft wurde während der gemeinsamen Ehezeit in Wohneigentum investiert. Da dafür meist große Kredite aufgenommen werden, stehen die ehemaligen Partner bei der Trennung vor einem Problem.

Etwa ein Drittel aller Ehen wird wieder geschieden. Dann müssen die Vermögenswerte getrennt werden, möglichst ohne, dass einer der Partner letztendlich vor dem finanziellen Ruin steht. Bereits im Vorfeld sollte sich jeder gut absichern.

Wenn das Eigentum getrennt wird

Steht eine Trennung bevor, müssen alle Vermögenswerte aufgeteilt werden. Kompliziert wird es bei gemeinsamem Immobilienbesitz. In den meisten Fällen musste ein großes Darlehen aufgenommen werden, um den Kauf zu tätigen. Wer den Kreditvertrag unterschrieben hat, haftet für die Begleichung der Außenstände. Haben beide Ehepartner den Vertrag unterschrieben, sind sie zu gleichen Teilen dafür verantwortlich, den Kredit zurückzuzahlen.

Beim Auszug eines Partners ist dieser weiterhin für die Zahlung der Kreditrate mitverantwortlich. Damit niemand benachteiligt wird, könnte der Ausziehende eine anteilige Miete verlangen, um wenigstens einen Teil der Kreditrate zurück zu bekommen.

Generell sollte vor der Scheidung geklärt werden, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Bleibt einer der Eheleute darin wohnen oder ist es sinnvoll, die Immobilie zu verkaufen und Erlös und Schulden gerecht aufzuteilen? Es sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass der finanzielle Ruin droht. Dann würde eine Zwangsversteigerung folgen, die hohe Einbußen mit sich bringt.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass ein Ehepartner die Immobilie behält. Der andere Partner wird in diesem Fall ausbezahlt. Es folgt ein Eigentumsübertrag durch einen Notar und die Auflösung des alten Kreditvertrags. Dieser wird dann umgeschrieben.

In jedem Fall ist es wichtig, fachkundige Hilfe bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu suchen.

Bildurheber: ilixe48 / 123RF Standard-Bild