Für viele Hausbesitzer stellen Mietzahlungen eine wichtige Grundlage für ihren Cash-Flow dar. Entweder nutzen sie die Mieten, um das Haus selbst abzubezahlen oder ihre monatlichen Ausgaben zu deckeln. Schwierig und ärgerlich wird es da, wenn der Mieter nicht zahlt. Jetzt gibt es folgende Möglichkeiten, um säumige Mieten einzutreiben.

Normalerweise ist die Miete jeweils zu Beginn eines Monats auf dem Konto. Der genaue Tag kann dabei variieren, denn die Abbuchung unterliegt der Geschwindigkeit der Bank und deshalb kann es sich schon um 3-5 Werktage nach hinten verlegen. Ist dann immer noch keine Miete eingetroffen sollten Vermieter zunächst telefonisch oder schriftlich nachfragen und erinnern. Hilft das nichts, kann ein persönliches Gespräch im Treppenhaus eine Lösung sein, denn vielen Mietern ist es peinlich, wenn andere Mitbewohner von ihrer Lage erfahren. Wenn auch die direkte Ansprache nicht hilft und die Miete einige Wochen rückfällig ist, sollte der Vermieter ein Schreiben aufsetzen und eine Frist nennen, bis zu der die Miete zu zahlen ist. Wichtig ist hier, den kompletten Schriftverkehr ordentlich zu dokumentieren für den Fall, dass eine fristlose Künding notwendig wird.

Kündigen im Ernstfall, aber richtig!

Hat der Mieter einen Monat lang keine Miete gezahlt und sich auch nicht beim Vermieter gemeldet, so sollte die Miete schriftlich angemahnt werden. Zahlt der Mieter auch dann nicht und beträgt der Rückstand schon zwei Monatsmieten, darf er fristlos gekündigt werden. Der Mieter muss dann binnen zwei Monaten die Wohnung verlassen. Begleicht er innerhalb dieser Frist nachträglich seine Schulden und überweist die rückständige Miete, dann gilt die Kündigung als erledigt und der Mieter darf in der Wohnung verbleiben. Zahlt er nicht, muss er dann die Wohnung verlassen. Um nachzuweisen, dass die Miete nicht gezahlt wurde und Mahnungen erfolgt sind ist es ratsam, alles schriftlich festzuhalten, um auch auf der sicheren Seite zu sein. Im Zweifelsfall hilft eine Beratung durch den Anwalt.

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