Mieter haben viele Pflichten und müssen stets Sorge tragen für ihre Wohnung. Manchmal ist längere Abwesenheit unumgänglich. Dann sind verschiedene Dinge zu beachten, um der nötigen Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Wer gern reist, steht immer wieder vor der Herausforderung, seine Wohnung gut versorgt zurückzulassen. Denn als Mieter bestehen Regeln, an die sich jeder zu halten hat. Es muss alles veranlasst werden, um die Wohnung für alle möglichen Vorkommnisse zu schützen.
Mieter haben Pflichten
Jeder Mieter weiß, dass er für seine Wohnung Sorge zu tragen hat. Die Regeln sind im Mietvertrag und in der Hausordnung ganz klar definiert. Aber sobald eine längere Abwesenheit bevorsteht, kommen die Probleme. Selbstverständlich hat der Mieter mit seinem Mietvertrag ein Nutzungsrecht erworben. Eine Nutzungspflicht besteht jedoch nicht.
Steht ein Urlaub bevor oder ist eine längere Dienstreise notwendig, sollten einige Vorkehrungen getroffen werden, um die Wohnung zu sichern. Die Fenster sollten geschlossen bleiben, denn auch ein gekipptes Fenster kann bei schlechter Witterung für ärgerliche Schäden sorgen. Es empfiehlt sich, einen Ersatzschlüssel bei einer Person des Vertrauens für Notfälle zu deponieren. Diese Person sollte gut erreichbar sein und möglichst in der Nähe wohnen. Bei einem akuten Notfall wie einem Brand oder einem Wasserrohrbruch müssen die Helfer die Möglichkeit haben, ohne Probleme in die Wohnung zu gelangen.
Verlangt ein Vermieter, einen Schlüssel bei sich zu behalten, ist dies nicht rechtens. Der Mieter allein entscheidet, wo er seinen Ersatzschlüssel hinterlegt. Kümmern sich Freunde oder Verwandte um Blumen, Post und Haustiere, sollte vorab klar geregelt sein, wie es mit der Haftung im Schadensfall aussieht. Es kann immer passieren, dass ein Stolpern etwas zu Bruch gehen lässt. In diesem Fall wird die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen. Bei Gefälligkeitshandlungen deshalb unbedingt vorab klären, wie im Falle eines Falles verfahren wird.
Eine Abwesenheit, die länger als 60 Tage andauert, muss bei der Versicherung angezeigt werden. Es könnte sonst sein, dass der Versicherungsschutz nicht gilt, wenn es während dieses Zeitraums zu Schäden kommt.
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