Oft stehen Erben von Immobilien vor dem Problem, enorme Steuerbeträge an das Finanzamt entrichten zu müssen. In vielen Fällen bleibt dann nur die Veräußerung des Erbes, was eigentlich nicht im Sinne der Begünstigten ist. Zu verhindern wäre dies durch eine steuerfreie Immobilien-Schenkung.

Erben bedeutet Steuern zahlen. Um hohe Forderungen des Finanzamtes bereits im Vorfeld zu verhindern, könnte eine steuerfreie Immobilien-Schenkung eine gute Lösung sein. Allerdings gilt es Einiges dabei zu beachten.

Schenken statt vererben

Die Immobilienpreise sind in den vergangenen Jahren übermäßig stark angestiegen. Wer also eine Immobilie im Familienbesitz hat, profitiert von dieser Entwicklung. Im Todesfall werden die Immobilien an die Angehörigen vererbt. Doch dann kommt das Finanzamt und fordert hohe Steuern, die oftmals nicht aufgebracht werden können.

Um die Freibeträge geschickt zu nutzen, kann eine Schenkung zu Lebenszeit in Betracht gezogen werden. Ehepartner verfügen über einen Freibetrag von 500.000 Euro, der alle zehn Jahre nochmals genutzt werden kann. Das bedeutet, dass auch größeres Vermögen im Laufe von mehreren Jahrzehnten steuerfrei verteilt werden kann. Wer also rechtzeitig daran denkt, sein Vermögen aufzuteilen, tut seinen Erben damit Gutes, ohne selbst zu verlieren.

Die Freibeträge für Kinder liegen bei 400.000 Euro, allerdings dürfen sie den Betrag bei Schenkungen jedes Elternteils nutzen. Für entferntere Verwandte gibt es ebenfalls Freibeträge. Diese liegen aber nur bei bis zu 20.000 Euro.

Absicherung bei Schenkung

Um sich selbst auch nach der Schenkung abzusichern, können vertragliche Vereinbarungen getroffen werden. So ist ein lebenslanges Wohnrecht vertraglich festzulegen, das über das sogenannte Nießbrauchrecht mit abgesichert ist. Außerdem erhält der Inhaber des Nießbrauchrechts sämtliche Mieteinnahmen, die die verschenkte Immobilie eventuell einbringt. So sind die Schenkenden weiterhin wirtschaftlich abgesichert.

Eine Schenkung sollte unbedingt mit einem Vertrag besiegelt werden. Dieser kann auch einen möglichen Widerruf enthalten. Dadurch sind alle Seiten abgesichert.

Bildurheber: bacho12345 / 123RF Standard-Bild