Jede Mieterhöhung muss seitens des Vermieters begründet werden. Im Fall einer Mieterin in Magdeburg wurde der falsche Weg gewählt und landete so vor Gericht. In mehreren Instanzen wurde im Sinne der Mieterin entschieden.

Ein Mietspiegel ist ein geeigneter Weg, um eine Mieterhöhung plausibel zu erklären. Denn genau dazu sind Vermieter verpflichtet, wenn sie die Miete für ihre Immobilien anheben wollen. Allerdings sollte das Dokument eine gewisse Aktualität aufweisen.

Gericht entscheidet gegen Vermieter

Eine Mieterin aus Magdeburg hatte eine Mieterhöhung für ihre Wohnung vom Vermieter erhalten, wollte diese aber so nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Die Miete sollte um 60 Euro steigen, was der Vermieter mit einem Mietspiegel begründete, der bereits 20 Jahre alt war. Da die Mieterin der Erhöhung nicht zustimmte, mussten sich mehrere Gerichte mit diesem Fall beschäftigen.

In allen Instanzen entschieden die Richter, dass die Mieterhöhung nicht gültig ist, weil die Daten aus dem veralteten Mietspiegel für die Mieterin absolut keine Aussagekraft hätten. Ein aktueller Mietspiegel hätte ausgereicht, um die Gültigkeit der Mieterhöhung zu erwirken. Normalerweise sollten die Daten im Mietspiegel alle zwei Jahre aktualisiert werden. Kommt es zu geringen zeitlichen Abweichungen wäre dies auch kein Problem. Bei 20 Jahren ist es jedoch unmöglich, ein Auge zuzudrücken.

Dennoch zeigten sich die Richter dem Vermieter freundlich gesonnen. Sie zeigten ihm eine Möglichkeit, mit anderen Mitteln eine Mieterhöhung plausibel zu erklären. So wäre es möglich, drei Vergleichswohnungen aufzuführen, die zu einem entsprechend hohen Betrag vermietet sind.

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