Verliert ein Mieter einen Schlüssel, können hohe Kosten entstehen. Dann heißt es, schnell und richtig zu handeln, um diese möglichst gering zu halten. Oft entstehen dadurch Konflikte zwischen Mieter und Vermieter.
Es kann schnell passieren, dass ein Schlüssel verloren geht. Aber wer trägt die Kosten und welche Kosten entstehen überhaupt? Wie Mieter richtig handeln und welche Konsequenzen drohen, machen die aktuellen Gesetze deutlich.
Schlüssel weg – was nun?
Bemerkt ein Mieter den Verlust eines Schlüssels, sollte er umgehend seinen Vermieter darüber informieren. Schließlich bleibt dieser der Eigentümer, weshalb der Mieter ihm gegenüber schadenersatzpflichtig ist. Anschließend entscheidet der Vermieter, ob die Anfertigung eines neuen Schlüssels ausreicht oder das ganze Schloss erneuert werden muss. Einige Urteile haben dies bereits bestätigt. Für den Mieter ist es wichtig, die private Haftpflichtversicherung zu informieren. Es könnten sehr hohe Kosten entstehen, sodass diese eventuell in Anspruch genommen werden muss.
Wer beim Auszug nicht alle ihm überlassenen Schlüssel zurückgibt, kann ebenfalls vom Vermieter belangt werden. Es könnte der Austausch der Schließanlage notwendig werden. Die entstehenden Kosten müssten dann vom Mieter getragen werden.
Der Mieter wird nur dann schadenersatzpflichtig, wenn die Gefahr des Schlüsselmissbrauchs besteht. Eigenes Fehlverhalten, das zum Verlust des Schlüssels führt, macht ihn ebenfalls verantwortlich. Muss die Schließanlage ausgetauscht werden, haftet der Mieter nur, wenn dies tatsächlich veranlasst wurde. Ein einfacher Kostenvoranschlag des Vermieters reicht nicht aus.
Die private Haftpflichtversicherung greift bei Verlust des Wohnungsschlüssels nur, wenn sie eine spezielle Schlüsselversicherung beinhaltet. Es lohnt sich, vorab entsprechende Informationen dazu einzuholen.
In manchen Fällen beinhalten die Mietverträge Haftungsklauseln, die dem Mieter grundsätzlich die Kosten übergeben. Diese sind nicht rechtens.
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