Wer eine eigene Immobilie vermietet, muss bei seiner Steuererklärung einige Dinge beachten. Neben den Mieteinnahmen entstehen auch diverse Ausgaben, die sich von der Steuer absetzen lassen. Hier lohnt es sich, die Details genauer zu betrachten.

Oft wissen Vermieter gar nicht, was sie alles beim Finanzamt geltend machen können. Dabei haben sie viele Ausgaben rund um ihre vermietete Immobilie, die sich schnell zu einem großen Betrag aufsummieren können. Viele von diesen Ausgaben können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Keine Ausgabe ohne Beleg

Um überhaupt etwas beim Finanzamt geltend machen zu können, benötigen Vermieter für jede Ausgabe einen Beleg. Der Nachweis wird vom Finanzamt gefordert. Nur so können die entstandenen Kosten tatsächlich anerkannt werden. Es gilt in jedem Fall: Keine Ausgabe ohne Beleg!

Zu den absetzbaren Aufwendungen eines Vermieters zählen zum Beispiel die Kosten für eine Anzeige, wenn dieser einen neuen Mieter sucht. Dabei spielt es keine Rolle, welches Medium dafür genutzt wird.

Oft wird auch ein Makler beauftragt, der die Suche nach neuen Mietern übernehmen soll. Die für seine Dienstleistung fällige Provision kann ebenfalls geltend gemacht werden. Die Ausgabe ist notwendig, um zukünftig Gewinne durch die Vermietung der Immobilie zu erzielen.

Wer seine Immobilie finanziert, hat die Möglichkeit, die Hypothekenzinsen von der Steuer abzusetzen. Selbstverständlich gilt dies nicht für den monatlichen Tilgungsbetrag.

Schwerpunkt Anschaffung der Immobilie

Hier unterscheidet das Finanzamt zwischen Immobilien, die vor dem 01.01.1925 erbaut wurden und denen, die ab dem 01.01.1925 entstanden. Bei den älteren Immobilien können die Besitzer 40 Jahre lang jeweils 2,5 Prozent des Anschaffungs- oder Herstellungspreises in der Steuererklärung geltend machen. Bei den anderen Immobilien sind 50 Jahre lang 2 Prozent absetzbar.

Auch die Maklerkosten sind anrechenbar. Allerdings werden diese linear abgeschrieben und nicht auf einen Schlag. Hier sind 2 bis 2,5 Prozent möglich.

Jede Gemeinde fordert von den Immobilienbesitzern eine jährliche Grundsteuer. Diese kann vollständig im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Die meisten Vermieter richten ein Extrakonto ein, auf dem Mietbeträge eingehen und von dem sämtliche Ausgaben rund um die Immobilie getätigt werden. Die für dieses Konto fälligen Kontogebühren werden in voller Höhe vom Finanzamt anerkannt.

Wer möblierten Wohnraum vermietet, hat die Möglichkeit, auch die Anschaffungskosten für die Möbel in der Steuerklärung aufzuführen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass der Betrag von 800 Euro zzgl. MwSt. nicht überschritten werden darf. Sollten höhere Ausgaben getätigt werden, müssen diese über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden.

Die Handwerkerkosten für Reparaturen oder Renovierungen fallen in die Rubrik Werbungskosten. Hier besteht die Möglichkeit, den Gesamtbetrag abzuschreiben oder diesen auf bis zu fünf Jahre zu verteilen.

Neben einigen anderen lassen sich auch die Kosten für Steuerberatung, Anwalt und Beiträge für Verbände absetzen.

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