Die Energiekosten steigen und das ist gerade im Winter für Mieter und Vermieter natürlich Grund zum Ärgernis. In Deutschland sind viele Heizkostenabrechnungen schlichtweg falsch und geben viel Grund zum Streit. Damit das nicht passiert, hier einige wertvolle Tipps für eine korrekte Heizkostenabrechnung.
Bereits seit 2011 gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe das besagt, dass Vermieter keine Heizkostenabschläge mehr pauschal abrechnen dürfen (Vgl. AZ.: V III ZR 156/11). Vermieter müssen seitdem in den Heizkostenabrechnungen die tatsächlich verbrauchte Energie aufführen.
Das bedeutet konkret für Mehrfamilienhäuser, dass alle Heizkörper mit entsprechenden Verbrauchsablesern ausgestattet sein müssen, die dann auch ausgelesen und entsprechend erfasst werden müssen. Aus den Angaben ergibt sich dann rechnerisch der Verbrauch einer Mieteinheit. Damit sind die Zeiten, in denen zum Beispiel die Verbrauchswerte nach Größe der Wohneinheit bestimmt wurden endgültig vorbei. Auch eine Heizkostenpauschale als Teil der Warmmiete ist nicht mehr zulässig, selbst wenn alte Mietverträge noch etwas anderes besagen.
Wie sich die Heizkosten zusammensetzen
Die einzige Ausnahme dieser allgemeinen Regelung bilden Passivhäuser. Da diese mit Wärmepumpen, Solaranlagen und sonstigen Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien ausgestattet sind, fallen dementsprechend auch so gut wie keine Energiekosten an. Ansonsten gilt, die wirklichen Verbrauchswerte ermitteln und entsprechend abrechnen. Diese bestehen zu 50 bis 70 Prozent aus den tatsächlichen Verbrauchskosten.
Ausnahme bei defektem Ablesesystem
Dazu kommt ein anteilsmäßiger Kostenpunkt für die Wartung der Anlage, den Ablesedienst und den eigentlichen Betrieb. Hierfür dürfen Vermieter einen Prozentsatz am allgemeinen Anteil der einzelnen Wohneinheiten berechnen. Passiert das nicht und sind die Heizkosten nicht ordentlich aufgeführt haben Mieter das Recht, bis zu 15 Prozent der Kosten zu kürzen. So steht es in der Heizkostenverordnung.
Einzige Ausnahme bildet ein defekt im Ablesesystem. In diesem Fall dürfen Vermieter den Verbrauch natürlich schätzen, meist angelehnt an den Verbrauch im Vorjahr. Als Richtwert gilt, pro Quadratmeter Wohneinheit und Jahr fallen etwa 15 Euro Heizkosten an, rechnet der Deutsche Mieterbund vor.
Bildquelle: lucadp / 123RF Lizenzfreie Bilder