Nach einem aktuellem Gesetzesentwurf der Länderkammer Berlin sollen Käufer von Immobilien zukünftig besser vor sogenannten Schrottimmobilien geschützt werden. Dieser beinhaltet die Regelung, dass der Kaufvertrag bereits zwei Wochen vor dem Vertragsschluss von einem Notar an den potenziellen Käufer überreicht wird, dadurch soll eine ausreichend lange Bedenkzeit gewährleistet werden.

Immer wieder lassen sich Immobilien-Käufer von scheinbaren Schnäppchen-Angeboten bei Immobilien täuschen. Kurz darauf sind die vermeintlichen Gewinner dann mit ungemütlichen Folgen konfrontiert. Der Grund: Interessenten lassen sich zu schnell von Lockangeboten überrumpeln und entsprechen nachhäufig zu kurzer Bedenkzeit auf ein nachteiliges Business. Der Gesetzgeber will Verbraucher jetzt vor solchen übereilten Käufen schützen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kaufverträge bei Immobiliengeschäften zwei Wochen vor Abschluss von einem Notar an den möglichen Käufer übergeben werden. Auf diese Weise soll der Käufer vor einem möglichen Entscheidungsdruck geschützt werden. Zusätzlich wird dadurch verdeutlicht, dass in Immobiliengeschäften Fragen mit dem Notar geklärt werden sollen, nicht mit dem jeweiligen Anbieter. Gefunden im Bundesanzeiger.

Achtung, Meinungsäußerung: Der Entwurf trägt aus unserer Sicht klar dazu bei, dass Immobiliengeschäfte transparenter, ehrlicher und wertiger werden. Wenn eine Willenserklärung zum klassischen Immobilienkauf – immerhin eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen – diese Frist nicht „überlebt“ dann soll das so sein. Wir mögen keine überflüssigen Gesetze. Hier aber macht der Gesetzgeber seine Hausaufgaben.