Offene Immobilienfonds haben derzeit Schwierigkeiten, wie der Tagesspiegel schreibt. Zahlreiche Gesellschaften mussten aufgeben, nachdem große Anleger ihr Geld zu schnell aus dem Gemeinschaftsvermögen abgezogen hatten. Durch neue Regelungen sollen die einst als sicher angebotenen Finanzprodukte für den privaten Anleger nun wieder attraktiver und sicherer werden. Die „Updates“ sind nun seit 1. Januar 2013 in Kraft.
Zur Erläuterung: Als Immobilienfonds werden Gesellschaften bezeichnet, die das Kapital von zahlreichen Anlegern sammeln, um es in Immobilien zu investieren. Ein offener Immobilienfonds zeichnet sich dadurch aus, dass grundsätzlich zu jeder Zeit Kapital eingezahlt oder entnommen werden kann. Daher hat er in der Regel viele kleine und große Anteilseigner und investiert in zahlreiche, einzelne Objekte. Unterschieden werden dabei Publikumsfonds, die insbesondere für den privaten Anleger aufgelegt werden, und Spezialfonds, die sich an einen bestimmten Anlegerkreis, wie institutionelle Investoren, wenden. Daneben gibt es geschlossene Immobilienfonds. Sie werden meist aufgelegt, um ein bestimmtes Projekt zu finanzieren. Ist hier das benötigte Kapital erreicht, wird der Fonds geschlossen. Ein- und Auszahlungen sind dann nicht mehr bedingungslos möglich.
Offene Immobilienfonds eignen sich gerade für Anleger, die nicht über das notwendige Kapital verfügen, in eine oder mehrere Immobilien zu investieren und ihr Anlagerisiko zu streuen. Denn je mehr Objekte ein Portfolio enthält, umso besser verteilt sich das Risiko. Lange Zeit galten sie als eine sehr sichere Anlage. Allerdings leiden offene Immobilienfonds noch unter den Folgen der letzten Jahre, als viele große Anleger ihr Geld über Nacht abzogen und für eine existenzbedrohende Lage sorgten. Ein Fehler im Bauplan: Denn Fonds investieren auf lange Sicht in Immobilien, aber erlaubten dem Anleger den schnellen Verkauf von Anteilen. Einige befinden sich deshalb nun „in Abwicklung“ und müssen nach der jüngsten Verordnung der Bundesfinanzaufsicht in den nächsten drei bis fünf Jahren ihre Immobilienbestände verkaufen, um Anleger auszubezahlen. Gelingt das nicht, drohen ggf. bittere Zwangsverkäufe – ohne Wenn und Aber (siehe Manager Magazin).
Solche Probleme sollen sich nicht wiederholen, so das Credo der Bundesregierung. „Betongold“ möge nicht mehr zum Alptraum für Anleger werden (siehe Der Spiegel). Seit 1. Januar 2013 gelten daher nun neue Regeln für Kauf und Verkauf von Anteilen. Offene Immobilienfonds sollen nach ihrer Krise für private Anleger wieder attraktiver und sicherer werden. So können pro Kalender-Halbjahr Anteile im Wert von 30.000 Euro zurückgegeben werden. Wer zudem ab 2013 erstmals in offenen Immobilienfonds investiert, muss seine Anteile mindestens zwei Jahre lang halten. Auch in diesem Fall gilt aber die Grenze von 30.000 Euro, darunter kann der Anleger seine Anteile pro Halbjahr zurückgeben.
Große Anleger dürfen dann nicht mehr ihre Anteile in Millionen-Höhe „von heute auf morgen“ abstoßen. Für alle Anleger gilt aber eine Kündigungsfrist von zwölf Monaten von Anteilen, die über 30.000 Euro liegen. Im Sommer 2012 wurde sogar noch vom Verbot offener Immobilienfonds gesprochen worden – das ist aber vom Tisch. Völlig ohne Risiko sind die offnen Immofonds aber trotz der Änderungen nicht: der Anleger trägt in jedem Fall stets die konjunkturellen Schwankungen mit, denn viele Fonds investieren auch in Gewerbeimmobilien, deren Preis im besonderen Maß mit der Wirtschaft steigt und fällt. Auch ein schneller Erfolg darf bei solchen Investments nicht erwartet werden. Fakt ist: Anleger müssen ab sofort bei offenen Immobilienfonds einen langen Atem mitbringen (siehe Die Welt, Tagesspiegel).