Das ewige Thema Steuern erhält zum Jahresende zurecht viel Aufmerksamkeit. Gerade für Hausbesitzer gibt es einige Möglichkeiten die alljährlichen Steuerbelastungen drastisch zu reduzieren.

Wer sich dazu entschließt, ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus zu kaufen, darf mit Steuerersparnis und erhöhten Einnahmen kalkulieren, wenn er einige Dinge beachtet. Die Entscheidung, in ein eigenes Haus zu ziehen, ist eine beliebte Möglichkeit, in die Altersvorsorge zu investieren.

Steuer sparen leicht gemacht

Besitzer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses können höhere Einnahmen erzielen, wenn sie selbst darin wohnen und einen Teil vermieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob an Familienangehörige oder Fremde vermietet wird. Sind diese Voraussetzungen gegeben, können die Kosten für den vermieteten Part anteilig beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Besonders lukrativ ist diese Möglichkeit in den ersten Jahren nach Bau des Hauses. Zu dem Zeitpunkt liegen die Einkünfte aus den Mieteinnahmen meist deutlich niedriger als die Werbungskosten. Dadurch entstehen Verluste, die gegen die Einnahmen gerechnet werden. So kann sich das steuerpflichtige Einkommen deutlich reduzieren, folglich würde auch die Steuerbelastung geringer. Was dabei zu beachten ist haben wir einem separaten Artikel für sie aufbereitet ( Link zum Beitag: Mietgeschäft mit Verlusten)

Schuldzinsen absetzbar, wenn…

Es ließen sich auch die Schuldzinsen anteilig absetzen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Die Grundvoraussetzung ist hier nach Angaben von haus.de die Vermietung eines Gebäudeteils. Wer dann jedem Gebäudeteil (dem selbst bewohnten und dem vermieteten) ein eigenes Baukonto zuweist, könne viel sparen. Alle Kosten für den selbst bewohnten Gebäudeteil können aus dem vorhandenen Eigenkapital und, falls notwendig, aus einem kleineren Darlehen beglichen werden. Die Kosten für den vermieteten Wohnraum würden über ein separates Konto vollständig aus einem Darlehensbetrag gezahlt. Auf diese Weise sei es möglich, für den vermieteten Teil die gesamten Kreditkosten beim Finanzamt abzusetzen.

Familie als Mieter

Wird ein Teil des Hauses an Familienangehörige vermietet, können die Werbungskosten entsprechend des Mietbetrages abgesetzt werden. Liege die Miete bei mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Mietpreise, dürfen die Hausbesitzer den vollständigen Betrag an Werbungskosten geltend machen, so haus.de.

Wer zu günstig vermiete (unterhalb von 56 Prozent der ortsüblichen Miete), habe die Möglichkeit, einen anteiligen Betrag an Werbungskosten abzusetzen. Alles, was zwischen 56 und 75 Prozent der ortsüblichen Miete liege, sorge für erhöhten bürokratischen Aufwand. Bei dieser Spanne habe das Finanzamt einen gewissen Ermessensspielraum. Der Hauseigentümer müsse eine Schätzung für die zukünftigen 30 Jahre abgeben, die dann entsprechend bewertet würde. Wichtig sei, dass das Mietverhältnis zwischen Familienangehörigen vertraglich geregelt ist. Außerdem seien Nachweise über die Zahlungseingänge zu erbringen, um die höchstmöglichen Werbungskosten anzusetzen.

Fachlicher Rat erforderlich

Bevor eine solch große Entscheidung getroffen wird, sollte Jeder eine fachkundige Stelle aufsuchen, um die günstigste Variante für sich zu finden. Nur so lassen sich die größten Steuervorteile ausschöpfen.