Gebäudeversicherung und private Haftpflicht sind relevant bzw. verpflichtend für den Immobilienbesitzer. Wichtig können ebenfalls eine Gewässerschaden-Haftpflicht und eine Hausratversicherung sein. Für Vermieter ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht zudem ein wichtiger Bestandteil der Absicherung. Worauf kommt es an, was brauchen Sie wirklich? Die Antworten stammen nicht von uns, sondern wurden aus journalistischen Quellen hier für Sie aufbereitet.

Als Grundausstattung für den Hausbesitzer gilt die Gebäudeversicherung. Sie kommt auf für Beschädigung oder Zerstörung der Immobilie durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Zudem trägt sie die Kosten bei eventuell anfallenden Aufräum- und Abbrucharbeiten, bei einer Zwischenlagerung des Inventars und bei einem Hotelaufenthalt, falls das Haus vorübergehend nicht bewohnbar ist. Angesichts des Versicherungsumfangs absolut unumgänglich – denn die Schäden können extrem hohe Kosten verursachen. Hochwasser, Überschwemmung oder Erdrutsch müssen durch den Einschluss einer Elementarversicherung aber extra abgesichert werden.

Die zweite relevante Größe ist die private Haftpflichtversicherung, die Besitzer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern vor unerwareteten Kosten schützen kann. Immobilienbesitzer sind per Gesetz verpflichtet, Vorsorge zu tragen, dass sich an und auf seinem Grundstück keine Unfälle ereignen. Zu den Maßnahmen gehören im Winter beispielsweise das Schneeräumen und Streuen bei Glätte. Zudem muss gewährleistet sein, dass bei Nacht das Grundstück ausreichend beleuchtet ist und bei Sturm niemand durch fallende Dachziegel verletzt werden kann. Kommt der Besitzer seiner Vorsorgepflicht nicht nach und ereignet sich ein Unfall, haftet er mit seinem Vermögen. Eine private Haftpflicht übernimmt in solchen Fällen ggf. die Haftung und regelt Ansprüche.

Wenn die private Haftpflicht die Basis ist, dann darf die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als wichtige Kür gelten. Denn die Eigentümer von unbebauten Grundstücken und die Vermieter von Mehrfamilienhäusern sind mit einer privaten Haftpflicht ggf. noch nicht ausreichend abgesichert. Deshalb sollten gerade sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abschließen, welche auch mögliche Schadenersatzforderungen sowie die Regelung von Sachschäden oder einen Nutzungsausfall übernimmt. Für die Sicherheit auf eigenem Baugrundstück sind Bauherren in spe ferner gut beraten, eine Bauherrenhaftpflicht abzuschließen. Bei Eigenleistungen sollte darüber hinaus eine Unfallversicherung nicht fehlen.

Bei einer Öl-Heizung sollte eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung bestehen. Denn schon wenige Tropfen Öl können bei einem Leck im Tank große Schäden im Grundwasser anrichten. Sie trägt die Kosten der Beseitigung des verschmutzten Bodens, übernimmt darüber hinaus mögliche Behandlungskosten und zahlt Schmerzensgeld, falls Menschen dadurch erkranken sollten.

Die Hausratversicherung erstattet dem Immobilienbesitzer die Schäden, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruch an der Einrichtung entstehen. Durch einen Aufpreis lassen sich zudem in der Regel auch Glasbruch oder Brandschäden, die zum Beispiel durch eine unbeaufsichtigt glimmende Zigarette entstehen erfassen.

Ebenfalls empfehlenswert: die Rechtsschutzversicherung. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung um die Immobilie oder mit einem der Mieter, begleicht sie Teile der entstehenden Beratungs- sowie ggf. Anwalts- und Prozesskosten. Bei Abschluss sollte aber beachtet werden, dass der entsprechende Rechtschutz für Wohnungs- und Hauseigentümer eingeschlossen ist.

Zu guter Letzt: Erwägen Sie eine Elementarversicherung, die sie bei wirklich drastischen Naturphänomenen vor großen Verlusten absichern kann. Davon abgeckt werden Elementarschäden, hervorgerufen durch Überschwemmungen, Erdrutsche – oder -beben, Schneelawinnen oder durch Schneedruck ausgelöste Beschädigungen. Im Einzelfall sind je nach Police auch Blitzschlag oder Zerstörung durch extreme Regengüsse abgedeckt.

Ein Tipp vom Praktiker: Achten Sie bei allen Versicherungen auf das Kleingedruckte und die spezifischen Bedingungen des Versicherers. Sorgen Sie dafür, dass von Ihrem Vertreter bzw. Makler ein detailliertes Beratungsprotokoll angefertigt wird. Und heben Sie alle Unterlagen zu abgschlossenen Versicherungen an einem dafür vorgesehenen Ort auf.  Im Schadensfall ist es zudem wichtig, dass eingetretene Schäden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Denn wird eine im Vertrag festgelegte Frist überschritten, kann die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigern. Wer sich weiter informieren möchte, hier sind unsere beiden wichtigsten Quellen: vergleich.de, ratgeber.immowelt.de