Ein eigener Swimming Pool ist der Traum vieler Menschen. Was in den USA in Mehrfamilienhäusern fast zum Standard gehört, ist hierzulande eher eine Seltenheit. Nicht jede/r besitzt die Mittel sich ein Eigenheim zu leisten, mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnen daher zur Miete im Mehrfamilienhaus. Hier ist der eigene Swimming Pool auch alles andere als die Norm, aber im Kollektiv bei Einverständnis des Mieters einfacher zu realisieren

Ein kühles Nass im Hochsommer

Spätestens wenn der Hochsommer wieder seinen Zenit erreicht hat und man selbst im Schatten den hitzigen Temperaturen nicht entkommen kann, flammt der Wunsch nach einem eigenen heimischen Swimming Pool erneut auf. Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses könnten sie von diesem Wunsch profitieren und unerwünschte Alleingänge ihrer Mieterschaft unterbinden. Aufgrund der verschiedenen Parteien in einem Mehrfamilienhaus kann es hier vermehrt zu Unstimmigkeiten, Differenzen und Streitigkeiten zwischen den einzelnen Bewohnern kommen. Rechtlich kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die häufigsten Gründe sind: Lärm, Ruhestörung, Störung des Hausfriedens und verschiedene Interessen der Bewohner.
Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Hausordnung und den Mietvertrag zu achten. Dieses Problem könnte verhindert werden, wenn das Meerfamilienhaus auf Ihr Betreiben einen Pool zur Verfügung stellt, der für alle Parteien zugänglich ist. Ähnlich dem Konzept einer Hotelanlage.

Stellen sich ein Wohnobjekt vor, dessen Gemeinschaftsfläche durch ein Schwimmbecken, im Sommer zum Wohlfühl-Erlebnis und Mehrwert für alle werden kann. Natürlich ist damit ein gewisser Aufwand verbunden, der wenn man es richtig anstellt, lohnenswert sein kann.

Vorbereitung ist alles

Zunächst gibt es bei der Pool-Anschaffung vorab einige Fragen zu klären.
Welche Art von Swimming-Pools stellen sie sich für ihr Mehrfamilienhaus vor? Hier gibt es generell zwei Arten zu unterscheiden. Die eine ist das klassische, fest integrierte Schwimmbecken. Die andere ist der sogenannte Frame Pools. Diese versprechen anders als ihre statischen Artgenossen einen leichten und unkomplizierten Aufbau und können auch jederzeit wieder abgebaut werden. So ist die Fläche, die für den Pool vorgesehen ist, nur für einen bestimmten Zeitraum belegt. Zusätzlich sollten sie sich auch mit den Bedingungen der Poolnutzung auseinandersetzen. Inwiefern eine Instandhaltung und Wartung delegiert wird und welche Hygienemaßnahmen getroffen werden. Weiterhin ist es erwähnenswert, dass Frame Pools keine Bau-rechtliche Genehmigung benötigen und im Vergleich zum festen Swimmingpool um einiges preiswerter. Ein klassischer Pool mit der Größe eines Schwimmbeckens kostet durchaus einige tausend Euro und ist auch mit bürokratischem Aufwand verbunden. Auf Anfrage werden Frame Pools in verschiedenen Größen, Formen und Farben geliefert, welche lediglich vom individuellen Geschmack und der maximalen Anzahl, der vom Pool beherbergten Personen abhängig ist.

Fazit

Ob die tatsächliche Umsetzung eines Swimming-Pools für sie als Eigentümer tatsächlich in Betracht gezogen wird, hängt selbstverständlich von Ihnen ab. Vorranging wollen sie ja einen Mehrwert für Ihre Immobilie kreieren, dessen Vorteile von ihren Mietern wahrgenommen werden soll. Deshalb ist die Überlegung eines Swimmingpools nur in professionelles Ausmaß zu empfehlen. Sie wollen optisch als auch erlebnis-technisch das Optimum herausholen. Im Falle eines Neubaus bietet sich ein statisches Schwimmbecken an, dessen Kosten anschließend durch den Mietpreis gedeckt werden können. Ein nachträgliches Integrieren könnte nur zu Unverständnis und Ablehnung führen, da auch sämtliche Parteien das Projekt befürworten müssen. Wenn der Swimming-Pool schon beim Einzug vorhanden ist, stellt sich die Frage erst gar nicht, da der Mieter sich bewusst dafür entschieden hat. Wer Information sucht zum Thema ‚Pool und Poolbedarf‘ oder Framepool im Kontext Gemeinschafts-Unterkunft und/oder Mehrfamilienhaus, dem sei Poolplatz empfohlen, hier entlang: poolplatz.de