Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs zu erhalten, ist in jedem Fall ärgerlich. Ist dieser Eigenbedarf aber nur vorgetäuscht, hat der Mieter das Recht, dagegen zu klagen. Um aber erfolgreich gegen die Kündigung vorzugehen, müssen verschiedene Faktoren gegeben sein.
Wer den Verdacht hat, dass seine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht gerechtfertigt ist, kann sich auf einige gesetzliche Vorgaben berufen. Manchmal helfen einfache Schritte aus dieser belastenden Situation heraus.
Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf
Wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarf ins Haus flattert, geraten viele Mieter in Panik. Einige wittern einen vorgetäuschten Kündigungsgrund, den es jedoch hieb- und stichfest zu beweisen gilt. In jedem Fall ist die Kündigung ärgerlich und verursacht viele Probleme. Eine neue Wohnung muss gefunden und ein Umzug organisiert werden. Beides ist häufig mit hohen Kosten verbunden, die sich oft auch langfristig (höhere neue Miete) auswirken können. Gerade deshalb lohnt es sich, dem Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf nachzugehen.
Vermieter haben das Recht, wegen Eigenbedarf zu kündigen. Allerdings beschränkt sich dieser auf die eigene Person und auf die nähere Verwandtschaft. So zählen beispielsweise entfernte Verwandte wie Tante, Onkel, Schwager oder Schwägerin nicht dazu. Im Kündigungsschreiben muss der Eigenbedarf konkret und ausführlich begründet werden. Ansonsten haben Mieter die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen. Die simple Kündigung wegen Eigenbedarfs reicht nicht aus.
Sobald der Verdacht eines vorgetäuschten Kündigungsgrundes besteht, sollten Mieter Beweise suchen, um diesen zu untermauern. Eine Beratung beim Mieterverein oder bei einem Anwalt kann in diesem Fall sehr hilfreich sein.
Aber es gibt auch Möglichkeiten, selbst Beweise für den vorgetäuschten Eigenbedarf zu suchen. Betroffene Mieter könnten in den gängigen Immobilienportalen nach entsprechenden Wohnungsanzeigen suchen oder schauen, ob eventuell zeitnah ein neuer Mieter einzieht, der nicht den Beschreibungen des Vermieters entspricht.
Sollte es konkrete Beweise für das Fehlverhalten des Vermieters geben, kann der Mieter auf Schadensersatz klagen. Ein Anwalt berät und vertritt in diesem Fall seine Interessen. Es könnten Entschädigungen für sämtliche entstandene Kosten, inklusive höherer Miete in der neuen Wohnung geltend gemacht werden.
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