Hinsichtlich der Strenge der Trinkwasserverordnung wurde im Bundesrat eine weitere Änderung beschlossen: Die Untersuchung auf Legionellen muss nun nur noch alle drei Jahre stattfinden. Vor dem Gesetzes-Update musste die Untersuchung einmal im Jahr erfolgen.

Den teils wirklich inhaltlich wertvollen IVD Newsletter erhalten nur Mitglieder. Das eine oder andere daraus möchten wir Ihnen als langjähriges Mitglied nicht vorenthalten und geben es hier in unseren Worten zum Besten. So zum Beispiel die Neuigkeit zur Entschärfung der Trinkwasserverordnung. Die Überwachung der Trinkwasserqualität in Mietshäusern steht grundsätzlich in der Verantwortung der Vermieters. Besonders die Untersuchung auf Legionellen im Warmwasser war durch die Trinkwasserverordnung sehr streng geregelt. Der IVD informiert in seinem Newsletter vom 12. Dezember 2012 über eine Milderung dieser Verordnung. Mit dem Beschluss des Bundesrats wurde am 12. Oktober diesen Jahres die Verordnung gelockert. Die Änderung brachte eine Untersuchungspflicht in Intervallen von drei Jahren mit sich. Zudem besteht grundsätzlich keine Anzeigepflicht mehr für Warmwasserversorgungsanlagen bei den Gesundheitsämtern. Liegen die Untersuchungswerte jedoch über dem Maximalwert (100 KBE/100 ml) müssen diese unverzüglich an die Gesundheitsämter weitergegeben werden. Die nächste Untersuchung ist nach der Änderung bis zum 31. Dezmeber 2013 durchzuführen.

Bei Nichteinhaltung der Untersuchungspflicht und bei Nicht-Anmeldung bei den Gesundheitsämtern bei Grenzwertüberschreitung begeht der Verantwortliche eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Kommt es durch die Vernachlässigung der Pflicht zu einer Personenschädigung oder einem sonstigen Kollateralschaden, drohen dem Nachlässigen weiterhin strafrechtliche Konsequenzen. Unsere Quelle: IVD