Seit Januar 2013 gilt für Immobilien: Der Energieausweis muss bei jeder Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung unaufgefordert vorgezeigt werden. Sonst droht saftiges Bußgeld. Der Ausweis soll als Orientierung den Energieverbrauch anzeigen und zur Vergleichbarkeit von Immobilien dienen. In der Praxis gibt es aber einige Probleme. Nach vielen Berührungspunkten mit dem Thema fassen wir hier gerne das Wichtigste für Sie zusammen.

Schon seit 2008 gibt es den Energieausweis im Grundsatz und das ist gut so. Bei Vermietung und Verkauf von Immobilien ist er ebenso seitdem Pflicht. Wer mietet oder kauft muss den Beleg spätestens bei Vertragsabschluss erhalten. Die Ausstellung und Verwendung sowie Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt. Ziel dessen ist es, eine ungefähre Orientierung zum Energieverbrauch bei Bestandsimmobilien zu geben, Modernisierungsbedarf aufzuzeigen und auf den Wohnungsmärkten Transparenz zu erreichen. Dies soll geschehen, indem die Vergleichbarkeit von Immobilien ermöglicht wird. Problem: Denn wird allerdings ein Mehrfamilienhaus bewertet, gilt der Ausweis auch für das gesamte Gebäude. Der Energiebedarf einzelner Wohnungen lässt sich dann nur über die Nebenkostenabrechnung abschätzen.

Seit diesem Jahr gilt: Der Energieausweis ist wie Führer- oder Fahrzeugschein: das Dokument muss bei jeder Besichtigung von Haus oder Wohnung dem Interessenten unaufgefordert vorgezeigt werden. Wir meinen: am besten sichtbar für alle auslegen! Zudem fordert der Gesetzgeber, dass die wichtigsten Angaben zum Energieverbrauch schon in der Immobilienanzeige genannt werden müssen. Bizarr allerdings gleich wieder die Regelung von Seiten des Gesetzgebers. Wer sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro rechnen. Dem Suchenden soll damit die Möglichkeit der besseren Einschätzung gegeben werden – für denjenigen, der die Anzeige schaltet, ergeben sich aber zusätzliche Kosten. Allerdings hängt gerade der Energiebedarf nicht nur von allgemeinen Messungen, sondern gerade auch von den persönlichen Gewohnheiten des Einzelnen ab? Der eine mag die Räume gerne wohnlich warm bei 22 Grad, für den anderen gelten dagegen 20 und kein Grad mehr als angenehm. Angenommen bei beiden Wohnungen stehen die gleichen Angaben im Energieausweis, fällt der Energiebedarf doch sehr unterschiedlich aus.

Was eine Vergleichbarkeit noch verhindert: Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise. Der Verbrauchsausweis fasst die Energiebilanz zusammen, die sich aus dem Energieverbrauch der letzten drei Jahre anhand der Heizkosten errechnet. Der Immobilieneigentümer darf diese Daten selbst erheben, ein Experte rechnet anhand dieser Werte den Verbrauch aus und stellt den Energieausweises aus. Mit 50 Euro ist diese Variante recht günstig. Teurer ist der Bestandsausweis. Ein Fachmann den baulichen Zustand der Immobilie und der Heizungsanlage und bestimmt den zu erwartenden Energieverbrauch. Das geschieht völlig nutzerunabhängig. Problem: Bei Altbauten liegt der tatsächliche Verbrauch meist über dem theoretischen Wert, bei Neubauten darunter.

Bei der Interpretation des Energieausweises gibt es einfache Daumenregeln. Er besteht aus vier Seiten, die letzte enthält Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen. Wichtiger sind deshalb die ersten drei Seiten. Auf Seite eins stehen allgemeine Angaben zum Gebäude und welche Art der Berechnung verwendet wurde. Bei einem Bedarfsausweis steht der Energieverbrauch auf Seite zwei, bei einem Verbrauchsausweis auf Seite drei. Auf einer Farbskala kann abgelesen werden, wie hoch dieser ist. Dabei gibt es zwei Bedarfe zu unterscheiden: Der Primärenergiebedarf bildet auch den Aufwand für die Bereitstellung von Energie ab. Werden erneuerbare Energien verwendet, fällt er niedrig aus. Der Endenergiebedarf berechnet sich technischen Regeln und zeigt die vom Gebäude benötigte Energie für Heizung, Lüftung und Warmwasser pro Jahr. Wer Energiekosten mit dem Energieausweis abschätzen will, sollte sich vor allem hieran orientieren.

Quelle: Eigene Expertise, Wikipedia.