Wenn ein Mehrfamilienhaus für eine Familie mit Kindern eigentlich zu groß ist und obendrein zu teuer. Warum denn nicht noch eine dritte Generation mit unter das eigene Dach nehmen und Steuern sparen? Aus dem Mehrfamilienhaus wird somit ein Mehrgenerationenhaus – und hieraus lässt sich durch den Wandel vom Eigenheimbesitzer zum Vermieter ein lukratives Steuersparmodell konstruieren.

Früher war es üblich, dass mehrere Generationen einer Familie ein Haus bewohnen. Heute trennen sich die Wege der Generationen häufig, sobald die Kinder flügge werden. Mit dem Hintergrund Steuern und damit Geld zu sparen tritt das scheinbar antiquierte Modell Mehrgenerationenhaus wieder in den Brennpunkt. Während die Enkel oft schnell davon zu überzeugen sind, dass Opa und Oma mit ins gemeinsame Haus einziehen, dürfte so manches Familienoberhaupt doch eher zwei Mal überlegen, ob er die Schwiegermutter mit im eigenen Haus haben möchte. Doch keine Sorge, liebe Schwiegersöhne: In abgeschlossenen Wohneinheiten kann jeder für sich die Tür hinter sich schließen und ist weiterhin in seinen eigenen vier Wänden der Herr im Haus. Für die ältere Generation bringt es zudem den Vorteil mit sich, nicht mehr alleinverantwortlich für Haus oder Wohnung zu sein.

Aus der Familien-WG ist längst mehr als ein Ausnahmefall geworden. Die Hälfte der Deutschen kann es sich bereits vorstellen, im Alter mit den eigenen Kindern zusammenzuwohnen. Dazu tragen unter anderen der demografische Wandel und ökonomische Zwänge wie steigende Preise für Häuser und Mieten bei. Doch nicht nur beim Zusammenleben im Alltag – man denke beispielsweise an die Kinderbetreuung oder der Pflege bei Krankheit in Kombination mit einem Doppelverdiener-Haushalt – bringen mehrere Generationen unter einem Dach Vorteile mit sich.

Denn mit einem cleveren Modell lassen sich sogar Steuern sparen, wenn die Familie den Kauf des gemeinsamen Hauses geschickt einfädelt. Die Strategie dabei: Kinder kaufen die Immobilie und vermieten ihren Eltern eine Wohnung. Als Vermieter können sie einen weitaus größeren Teil ihrer Anschaffungs- und Renovierungskosten absetzen, als es als reine Eigenheimbesitzer der Fall wäre. Denn Eigenheimbesitzer können beim Fiskus für Renovierung, Modernisierung und Erhaltung 20 Prozent des Handwerkerlohns oder maximal 1.200 Euro im Jahr angeben.

So wird das Mehrgenerationenhaus zum Steuersparmodell: Es lohnt sich, mit einem Steuerberater eine geeignete Strategie auszutüfteln. Klar ist, wer Mieteinnahmen vorweisen kann, muss dafür auch Steuern zahlen. Ebenso sind aber alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Instandhaltung der vermieteten Wohnung stehen, als Werbungskosten abzugsfähig. Als Beispiele lassen sich Kreditzinsen für die Finanzierung, Renovierungsmaßnahmen, Betriebskosten und natürlich die Abschreibung nennen. Wichtig: Übersteigen die Renovierungskosten in den ersten drei Jahren 15 Prozent der Anschaffungskosten, gelten sie als nachträgliche Anschaffungskosten und sind wie das Gebäude selbst über 40 bis 50 Jahre abzuschreiben.

Durch das Mehrgenerationenhaus lässt sich auch das eigene Einkommen steuerlich drücken, wenn die Werbungskosten höher als die eingenommene Miete sind. Dann dürfen Vermieter die Verluste mit anderen Einkünften verrechnen. Allerdings darf das Vermieterdasein nicht als Verlustbringer angelegt sein. Auf lange Sicht muss das Finanzamt davon überzeugt sein, dass hier Gewinne erzielt werden. Diese unterstellt der Fiskus, wenn die Kaltmiete mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Durchschnitts beträgt. Zudem sollte das familiäre Mietverhältnis so ausgestaltet sein, wie es auch mit einem Dritten üblich wäre. Ein Mietvertrag ist also Pflicht, die Überweisung der Miete auch. Zu guter Letzt müssen die Kosten, die in den vermieteten Teil des Mehrgenerationenhauses fließen, genau aufgeschlüsselt werden. Bei Arbeiten, die im gesamten Haus anfallen, ist eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrags gemäß der Wohnfläche eine gängige Praxis.

Achtung, Meinung: Alt und jung funktioniere nicht halten wir für eine Mär. Es ist die Kommunikation, um die es nicht immer zum Besten steht. So bleibt auch der 45-jährige Sohn irgednwie immer noch Mamis bzw. Omas Kleiner. „Gute Tipps und zuvorkommende Lebnshilfe“ sind da oft die unerwünschte Folge. So ist Streit vorprogrammiert und das Mehrgenerationen-Modell gerät ins Straucheln. Wenn alle Parteien ihre klar umrissenen Rückzugsbereiche haben und respektieren. Und sich Alt auf Jung einstellen lernt dergestalt, dass nicht, dqas heißt nie „rein geredet“ wird. Sondern man im Vertrauen lebt „die Jungen werden es schon schaukeln. Dann steht auch dem generationenübergreifenden Miteinander nichts im Weg. Respekt ist die Mutter aller Beziehungen, denken Sie daran. Und: Jung kann ungeahnt von alt lernen. Ebenso wie umgekehrt.