Rauchmelder sind bereits seit Jahren verpflichtend in Neubauten anzubringen. Für Bestandsbauten gilt die gesetzliche Vorgabe ebenfalls in nahezu allen Bundesländern. Rauchmelder können Leben retten.
Beim Kauf und bei der Installation von Rauchmeldern sind einige Dinge zu beachten, um allen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Inzwischen gilt die Rauchmelderpflicht in allen Bundesländern.
Kauf und Installation
Rauchmelder sind in allen Gebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Auch die Installation und Wartung sind gesetzlich verankert. Allerdings wird dies nicht auf Bundesebene festgelegt. Hier entscheiden die Länder. Die Rauchmelder werden im Schlafzimmer, in den Kinderzimmern und in den Fluren installiert. Schon beim Kauf gilt es, auf das Qualitätszeichen „Q“ zu achten. Entsprechend gekennzeichnete Modelle sind mit einer fest verbauten Batterie ausgestattet, die ganze 10 Jahre Lebensdauer hat. Außerdem sind diese nach erweiterten Standards geprüft. Sie gelten als besonders sicher. Einige der erhältlichen Modelle können sogar aus der Ferne gewartet werden.
Auch für die Wartung gibt es gesetzliche Vorgaben, die aber von Bundesland zu Bundesland variieren können. Die Wartungsintervalle sollten unbedingt eingehalten werden. Die Überprüfungen erfolgen mindestens alle 12 Monate, ansonsten den Herstellerangaben entsprechend. Für Hauseigentümer oder Besitzer einer Eigentumswohnung besteht eine Verpflichtung zur Installation und regelmäßigen Wartung der Rauchmelder. Jede Wartung ist ausführlich zu dokumentieren.
Experten für Q-Rauchmelder durchlaufen eine Ausbildung mit anschließender Zertifizierung. Dadurch wird das Label zum Qualitätssymbol, an dem sich Immobilieneigentümer gut orientieren können.
Im Falle eines Feuers geben die Rauchmelder ein lautes akustisches Signal ab. Sobald das Rauchgas in die Messkammer des Rauchmelders gelangt, wird das Signal ausgelöst. Dann bleiben etwa 120 Sekunden, um sich in Sicherheit zu bringen. Automatische Löschanlagen geben hier zusätzlich Sicherheit. Begrifflich sind diese nicht zu verwechseln mit automatischen Bewässerungsanlagen, die für die Pflanzenbewässerung genutzt werden. Im privaten Bereich kommen allerdings automatische Löschanlagen eher selten zum Einsatz.
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