Für einen großen Teil baulicher Veränderungen am Eigentum ist es zuvor notwendig, eine Baugenehmigung zu beantragen. Wie diese zu beantragen ist und welche Unterschiede es zwischen den Bundesländern gibt, dazu jetzt mehr.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, jede größere bauliche Veränderung am Eigentum ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Dabei kann es sich um den Abriss eines Balkons handeln, um den Ausbau einer Dachgaube oder um den Bau einer Garage. Einzig kleine Umbauarbeiten wie das Errichten eines Gartenhauses sind genehmigungsfrei. Doch das heißt noch nicht, dass der Bau nicht anzeigepflichtig ist. Ein kompliziertes System, dass sich je nach Bundesland noch einmal unterscheiden kann. Deshalb ist es empfehlenswert, sich vor dem geplanten Umbau beim Bauamt (kann auch anders benannt sein) genau zu informieren. Dort erfährt man auch, welche Unterlagen alle einzureichen sind. Und das sind eine ganze Menge, unter anderem den Lageplan des Grundstücks vom Katasteramt, die Höhenberechnung, Abwasser, Statikerunterlagen, Bauzeichnungen vom Architekten, Schallschutz, Feuerschutz u.ä.. Alle Unterlagen müssen in dreifacher Ausführung vorliegen.

Sind mündliche Zusagen bindend?

Die Dauer der Genehmigung kann dann sehr unterschiedlich sein, je nach Auslastung des Amtes. Zwischen zwei Wochen und mehreren Monaten ist die Spanne recht weit. Nachdem der Antrag dann genehmigt ist, darf der Bauherr selbst sich drei Jahre Zeit lassen. Wird er binnen dieser Zeit nicht fertig oder hat gar nicht erst begonnen, muss erneut ein Antrag gestellt werden. Nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist es im Übrigen auch notwendig, dieses beim Bauamt anzuzeigen und eine Abnahme durchführen zu lassen. Beides, sowohl offizielle Abnahme als auch Antrag sind kostenpflichtig. Je nach Kostenumfang des Bauprojekts fallen hier unterschiedlich hohe Gebühren an. In manchen Fällen kann es ausreichen, keinen Antrag zu stellen, sondern sich lediglich mündlich bestätigen zu lassen, dass kleinere Umbauarbeiten erlaubt sind. Von diesem Gespräch sollten sich Bauherren unbedingt Notizen machen, wann und mit wem es durchgeführt wurde und sich die mündliche Zusage am besten via Unterschrift des zuständigen Mitarbeiters bestätigen lassen, um bei Nachfragen oder Anmerkungen auf der sicheren Seite zu stehen. Dann klappt es auch mit dem sorgenfreien Umbau.

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