Manchmal können Begrifflichkeiten in die sprichwörtliche Irre führen. So dürfen im Mehrfamilienhaus nicht nur Familien wohnen, Singles sind in aller Regel herzlich willkommen. Im Zuge einer „Wohnungsprivatisierung“ gibt es plötzlich mehrere Eigentümer statt eines übergreifenden Besitzers, was beim klassischen Mietshaus dagegen per Definition nicht der Fall ist. Wir klären auf und erläutern wichtige Begriffe aus dem Maklerjargon.

Immobilien können verschiedenste Bezeichnungen haben. Oft wird schon durch diese Bezeichnungen eine entsprechende Nutzung erkennbar, das muss aber nicht der Fall sein. Im Folgenden haben wir für Sie die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Bezeichnungen so gut es geht erläutert:

So bezeichnet also ein Mehrfamilienhaus ein Wohngebäude, das auf eine Nutzung durch mehrere Wohnparteien, also nicht nur Familien, ausgelegt ist. Die einzelnen Wohnungen sind dabei in der Regel auf zwei oder mehrere Geschosse aufgeteilt. Es existiert keine rechtlich relevante Definition des Begriffs Mehrfamilienhaus. In der Regel gilt in der Praxis ein Gebäude mit vier Vollgeschossen daher als Mehrfamilienhaus. Heutzutage wird vermehrt auch die Bezeichnung „Stadtvilla“ für ein freistehendes Mehrfamilienhäuser im städtischen Umfeld verwendet. Dabei handelt es sich nicht um eine Villa im eigentlichen Sinn – es kann aber durchaus ein Mehrfamilienhaus mit gehobenem Interieur bezeichnen. In Deutschland und Österreich können nach dem Wohnungseigentumsgesetz das Mehrfamilienhaus sowie das umgebende Grundstück auf verschiedene Eigentümer verteilt sein. Dagegen besitzt das Mietshaus nur einen Eigentümer.

Nennen wir für Deutschland ein paar Zahlen: Rund 38 Prozent der Wohneinheiten stellen Mehrfamilienhäuser dar. Damit stellen sie nach den Einfamilienhäusern (42 Prozent) die zweithöchste Anzahl von Wohneinheiten dar. Weitere sieben Prozent befinden sich in „großen“ Mehrfamilienhäusern, die schon dem Geschosswohnungsbau zuzuordnen sind. Umgangssprachlich werden diese Gebäude auch als „Wohnblocks“ bezeichnet. Bei der Wohnfläche sind die Zahlen eindeutiger verteilt: 31 Prozent steht in Mehrfamilienhäusern, 52 Prozent in Einfamilienhäusern zur Verfügung. Mit 15 Prozent wurde die Mehrzahl der derzeit stehenden Mehrfamilienhäuser entweder zwischen 1958 und 1968 oder zwischen 1995 und 2001 errichtet.

Vor allem in Norddeutschland und Österreich ist auch „Zinshaus“ eine gebräuchliche Bezeichnung eines Wohngebäudes mit mindestens drei Einheiten, das ausschließlich zur Vermietung angeschafft wird. Also als Investition und so Gott will lohnenswerte Kapitalanlage. Schon im Wort ist es enthalten, der Mietzins spielt für den Eigentümer die entscheidende Rolle. Anders als ein Mehrfamilienhaus, das ausschließlich einen privatwohnlichen Charakter hat, kann ein Zinshaus sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume oder beides enthalten, wobei der Wohnhaus-Charakter überwiegen sollte.

Aufgrund der Verwendung zur Alterssicherung wird gelegentlich auch die Bezeichnung „Vorsorgewohnung“ verwendet. Zur Absicherung angeschaffte Immobilien können ebenso Anlagenwohnung, Anlegerwohnung oder Anlagenvorsorgewohnung heißen. Wobei diese Begriffe vorwiegend Eigentumswohnungen kennzeichnen, die – als nicht selbst genutzter Wohnraum – zur Weitervermietung unter Einnahmeabsichten gehalten werden. Die Steigerung davon – und hier schließt sich der Kreis – sind mehrere Wohneinheiten in einem Gebäude: ein Zinshaus.

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