Seit November 2011 sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, Warmwasserspeicher auf Legionellen untersuchen zu lassen, wie jetzt der IVD Newsletter vermeldete. Das schreibt die seit knapp einem Jahr geltende Trinkwasserverordnung vor. Bitte beachten, denn fast alle der 40 Millionen deutschen Mietwohnungen fallen unter diese Verordnung; wird die Regel missachtet oder zu schludrig gehandbat, drohen laut Gesetz von Geldstrafen bis Gefängnis empfindliche Strafen. Lesen Sie hier die Einzelheiten, die besonders Sie als Mehrparteienhaus-Vermieter angehen.
Vermieter sind seit dem Jahr 2011 dazu verpflichtet den Warmwasserspeicher des Miethauses auf Legionellen zu prüfen. Bei Missachtung der Trinkwasserverordnung drohen horrende Strafen. Zum einen ist die Schärfe auch nachvollziehbar. Legionellen sind gesundheitsschädigende Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren und eingeatmet eine schwere Lungenentzündung hervorrufen können. Die „Legionärskrankheit“ ist in Deutschland die bedeutendste Erkrankung, die durch verunreinigtes Wasser übertragen wird. Daher sind Legionellen nach dem Infektionsschutzgesetz seit 2001 meldepflichtig. Zum anderen ist aber auch die daraus resultierende Kritik angesichts des befürchteten Aufwands und der angedrohten Strafen durchaus verständlich.
Doch es gibt Hoffnung, sollte Vermieter, Verwalter oder Eigentümergemeinschaften ihrer Pflicht zur Kontrolle bislang noch nicht nachgekommen sein. Denn die in der Trinkwasserverordnung bestehende Frist zu Prüfung soll nach einer Entscheidung des Bundesrats verlängert werden – bis zum 31. Dezember 2013. Es soll rückwirkend gelten. Ursprünglich hätte die Überprüfung bis zum 31. Oktober 2012 erfolgen müssen. Neu wäre dann auch, die Fristen generell auf alle drei Jahre festzusetzen. Allerdings muss die Bundesregierung den Vorschlägen noch zustimmen. Ulrich Löhlein vom Immobilienverband IVD rät ganz grundsätzlich: „Vermieter und Verwalter sollten sich mit dem Thema intensiv beschäftigen, damit die Überprüfung bald erfolgen kann.“ Sie müssen selbstständig prüfen, ob ihre Trinkwasseranlage unter die im Gesetz genannten Kriterien fällt. Ist das der Fall, muss die Anlage dem Gesundheitsamt gemeldet werden. „Vermieter müssen aktiv werden.“ Denn Gesundheitsämter meldeten sich nicht selbsttätig bei den Immobilienverantwortlichen, warnt Löhlein. Wird nicht gemeldet, droht aufgrund Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld.
Anschließend müssen Wasserproben entnommen und analysiert werden. Das dürfen nur zertifizierte Heizungs- und Sanitärbetriebe, die aber keine Analyse durchführen dürfen, oder Labore. Listen mit zur Untersuchung berechtigten Laboren gibt es beim Gesundheitsamt. Die vorliegenden Ergebnisse müssen der Behörde innerhalb von zwei Wochen gemeldet und zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Ebenso sind Mieter und Eigentümer zu informieren. Hier bietet sich ein Aushang an. Bei einem Befall muss dagegen unverzüglich gehandelt werden. Da Aushänge nicht sofort gelesen oder manchmal sogar übersehen werden, bietet sich hier ein Brief an – aber nicht per Post senden, das dauert wertvolle Tage, sondern direkt in den Briefkasten der Wohnung werfen. Welche Maßnahmen im Einzelnen zu ergreifen sind, legt das Gesundheitsamt fest. „Die Bekämpfung der Bakterien sollte unbedingt entsprechend der Vorgaben des Gesundheitsamtes erfolgen. Keinesfalls in Eigenregie handeln“, mahnt IVD-Experte Löhlein zur Kooperation mit dem Amt.
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