Bei einer Mietwohnung gehört der Garten nicht automatisch zum Mietobjekt mit dazu und darf deshalb nicht uneingeschränkt genutzt werden, auch wenn dies die Mieter häufig annehmen. Anders sieht das bei gemieteten Einfamilienhäusern aus. Hier gehört der Garten in der Regel mit dazu und steht dem Mieter uneingeschränkt zur Verfügung. Um Klarheit zu schaffen, sollte das Thema Gartennutzung genau in den entsprechenden Klauseln im Mietvertrag geregelt werden.

Der Sommer lädt zum Grillen ein und für viele Mieter findet das automatisch auf dem Stückchen Grün hinter der Mietwohnung statt. Doch dürfen sie da überhaupt grillen und wer darf rein in den Garten? Viele Mieter von Erdgeschosswohnungen nehmen automatisch an, der Garten gehört ihnen und sie hätten das alleinige Nutzungsrecht. Oft ist diese Annahme aber schlichtweg falsch. Je mehr Mieter im Mietobjekt wohnen, desto genauer müssen Regelungen getroffen werden, die allen Mietparteien und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen. So ist es einer Partei allein in der Regel nicht erlaubt, den Garten allein zu nutzen, ebenso wenig wie Teile des Gartens umzubauen oder einzuzäunen. Hierzu bedarf es der Erlaubnis des Vermieters.

Nur ausdrücklich zugewiesene Gärten stehen zur alleinigen Nutzung zur Verfügung

Nur bei ausdrücklich zugewiesenen Gärten im Mietvertrag als solches dürfen Mieter mit ihrem Stück Grün machen was sie wollen. Egal ob das Anlegen von Pflanzbeeten oder der Bau von Sandkasten und Schaukel geplant wird, hier gibt es keine Einschränkungen. Die Gartenpflege als solche obliegt grundsätzlich dem Vermieter.

Die Kosten lassen sich aber entsprechend umlagern auf alle Mietparteien zu gleichen Teilen, wenn diese den Garten gemeinsam nutzen dürfen. Wird der Garten lediglich von einer Mietpartei oder dem Vermieter selbst genutzt, so geht eine Umlage der Kosten als Betriebskosten nicht. Hier kann die Gartenpflege dann aber auf den betreffenden Mieter übertragen werden. Vorschriften über den Umfang der Pflege dürfen dann allerdings nicht gemacht werden, das obliegt der Mietpartei selbst, egal ob im Einfamilienhaus oder im Mehrfamilienhaus.