Die „GroKo“ macht ernst, was die Umsetzung der „Mietpreisbremse“ bei Neuvermietungen betrifft. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll verabschiedet werden, was es so seit vierzig Jahren in Deutschland nicht mehr gab: Eine flächendeckende Kappungsgrenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietungen. Bei einem neuen Mietvertrag werden Neumieter so künftig von den ersessenen Privilegien der Vormieter profitieren.

Die große Koalition, kurz „GroKo“ – nicht umsonst Wort des Jahres 2013. Eines der beschlossenen Ziele der Großen Koalition lautet „Mietpreisbremse“ –  wegen der knappen Wohnungen und den daraus resultierenden steigenden Mietpreisen. Also eine flächendeckende Bevormundung der Vermieter und natürlich auch ein Eingriff in die natürliche Marktdynamik. So etwas ähnliches gab es in den vergangenen 20 Jahren schon einmal. Damals wurde wegen zu stark variierenden Mietpreise die „ortsübliche Vergleichsmiete“ eingeführt. Der Maßstab: eine Mischung aus Neu- und Bestandsmieten der vergangenen Jahre. In den folgenden Jahren ergaben sich Kappungsgrenzen zur Dämpfung des Mietpreisanstieges, allerdings nur bei bestehenden Verträgen. Jetzt soll es eine allgemeine Mietpreisbremse geben. Doch welche Folgen hat das für Vermieter?

Die Situation –rechtlich gesehen

Einige Juristen werten die nun geplante Mietpreisbremse als verfassungswidrig, weil sie nicht an der Sozialpflichtigkeit des Eigentums und am Allgemeinwohl orientiert sei, wie es das Grundgesetz fordert. Demnach dürfte in das Eigentum einer Person, wie beispielsweise ihre Immobilie, nicht eingegriffen werden, wenn nicht ein sozial bedingt triftiger Grund vorliegt. Akute Wohnungsnot in Ballungsgebieten Deutschlands und die Anstiege der Mietpreise haben die Bremsen-Diskussion neu entfacht. Der GroKo zufolge ist die „ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen“ gefährdet. Und damit die soziale Notwendigkeit der Mietbremse gegeben. Dabei sind sich CDU/CSU und SPD nur noch in den Feinheiten uneinig, die Einigung ist also entsprechend zu erwarten.

Die Folgen der Bremse und die Reaktionen der Betroffenen

Immobilienbesitzer sehen die Mietpreisbremse als kontraproduktiv und intolerablen Eingriff in den Markt. Es könnte beispielsweise passieren, dass sich die Nachfrage Wohnungssuchender verstärkt auf attraktivere Wohnlagen fokussiert, wenn eine Mietpreisbremse einsetzt. Damit würde das eigentliche Ziel der Maßnahme, nämlich eine Entspannung auf dem Mietmarkt, nicht erreicht.

Die Reaktion: Erste bange Vermieter schließen momentan Verträge, die an Neuvermietungen äußerst lange laufende Staffelvereinbarungen koppeln. Ziel ist es, die finanzielle Grundlage der nächsten Jahre zu sichern. Vor allem in Gebieten mit hohem Zuzug und geringer Neubautätigkeit ist diese Vorgehensweise gerade beliebt. Diese Maßnahmen stoßen von Seiten der Mieter natürlich auf wenig Gegenliebe.

Ein Fazit: Für Immobilienbesitzer ist es jetzt wichtig, genau über die Modalitäten der Mietpreisbremse informiert zu sein und die Pläne der Politik aufmerksam zu verfolgen. Wir bleiben hier akribisch dran und halten Sie auf dem Laufenden. Un-ideologisch und unmaskiert, das können wir versprechen. Eventuell macht es Sinn, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dabei sollte aber der Haussegen mit betroffenen Mietern nicht in Schieflage geraten. Wie immer ist der kluge und vermittelnde Diskurs zwischen den Beteiligten.