Der Bundesgerichtshof hat entschieden. Demnach dürfen Vermieter die Haltung von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht verbieten. Solche Klauseln im Mietvertrag stellen nach Auffassung der Richter eine „unangemessene Benachteiligung der Mieter“ dar. Sie sind deshalb unwirksam.

Ab sofort ist es also verbrieft, ein pauschales Verbot von Hunden und Katzen übe den Mietvertrag wird Vermietern untersagt. Vielmehr fordern die Karlsruher Richter eine Interessen-Abwägung im Einzelfall. Damit bestätigen die Richter einen Mieters aus Gelsenkirchen, der in seiner Wohnung einen Schoßhund halten wollte. Der abgeschlossene Mietvertrag hatte ihm dies aber eigentlich untersagt, denn darin stand eine Klausel, die Haltung von Hunden und Katzen sei verboten.

Wir sehen diese Entscheidung kritisch. Natürlich geht es in einem Rechtsstaat darum, den vermeintlich Schwächeren zu schützen. Und dafür zu sorgen, dass Verträge, hier Mietverträge nicht willkürlich ausufernd gestaltet werden dürfen. Diese erneute gesetzliche Regelung allerdings sorgt dafür, dass Vermieter wieder ein Stückchen weniger bestimmen dürfen über Ihr Eigentum.

Quelle: BGH Entscheid: Tierverbots-Klausel per Mietvertrag ist nicht möglich.
Hier der Gerichtsfall: Aktenzeichen VIII ZR 168/12