Im Mietvertrag steht nicht nur, welche Rechte der Mieter hat, sondern auch welche Pflichten. Neben der pünktlichen Zahlung der Miete und dem Umgang mit dem Mietobjekt ist darin auch die Treppenhausreinigung geregelt.
Die Treppenhausreinigung gehört zur Pflege des Mietobjekts dazu. Sie kann wahlweise von einem Hausmeisterservice beziehungsweise einer Reinigungsfirma geregelt sein oder vom Mieter selbst durchgeführt werden. Näheres dazu regelt der Mietvertrag. Ist darin nichts näher aufgeführt kann der Mieter davon ausgehen, diese Aufgabe nicht erfüllen zu müssen. Wenn dies aber doch der Fall ist, dann gehört zur Reinigung des Treppenhauses auch die Reinigung von Geländern, Fußmatten, Briefkästen und Fensterbänken. Ist im Haus ein Fahrstuhl vorhanden, muss auch der gereinigt werden. Je nachdem, wie viele Mietparteien vorhanden sind, teilt sich die Reinigung entsprechend auf. Nicht erlaubt ist es, die Aufgaben leerstehender Parteien auf Mieter umzulegen. In diesem Fall muss dann der Vermieter einspringen und entsprechend für eine Reinigung sorgen.
Die Hausordnung beachten
Grundsätzlich kann sich der Mieter nicht weigern, die Reinigung des Treppenhauses zu übernehmen, wenn dies vertraglich festgelegt ist. Er riskiert sonst eine Abmahnung. Außerdem ist das Gemeinwohl aller Mieter nachhaltig gestört, wenn sich eine Partei weigert den Pflichten nachzugehen. Schließlich möchte niemand im Dreck leben und alle sind bemüht, rücksichtsvoll zu sein. Wenn ein Mieter allerdings keine Zeit hat oder sich Zeit nehmen will, kann er bei Bedarf eine Putzhilfe beauftragen, die diese Pflichten erfüllt. Welche genau dazu gehören regelt normalerweise die Putzordnung oder Hausordnung. Diese ist nicht Teil des Mietvertrags, sie regelt allerdings das Zusammenleben. Eine wichtige Vorgehensweise, gerade bei größeren Mietobjekten. Bei Einzug ist die Hausordnung dem Mieter entweder auszuhändigen oder sie hängt für alle Mieter ersichtlich im Flurbereich oder Keller des Hauses aus. Übrigens können Putzwochen zwar für alle Mietparteien eingeteilt werden, jedoch kann sie den Mieter nicht auf einen bestimmten Wochentag oder eine Uhrzeit festnageln. Beides kann er selbst auswählen.
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