Das Amtsgericht Frankfurt erklärt den Passus zum Leinenzwang für Stubentiger als ungültig. Mit diesem Urteil hebt sie bisher häufig verwendete Regeln innerhalb der Hausordnungen auf und räumt den Katzenhaltern damit mehr Freiraum ein.

Mit dem Urteil AZ: 33 C 2891/14 steigt nun die Angst der Vermieter vor verstärkten Verunreinigungen ihrer Wohnungen und Hausflure. Grund für die gerichtliche Entscheidung liefert eine Katzenhalterin. Die wehrte sich gegen die Hausordnung in dem von ihr bewohnten Mehrfamilienhaus gemäß der sie ihre Katze an die Leine nehmen sollte, wenn sie sie ins Treppenhaus oder auf die Grünflächen entließ. Das Verbot passte der Katzenliebhaberin allerdings nicht und deshalb klagte sie vor dem Amtsgericht in Frankfurt. Dieses gab ihr jetzt Recht und erklärte entsprechende Klauseln in der Hausordnung als unwirksam. Demnach sei es vollkommen ausreichend den Mieter zu verpflichten, durch das Tier entstandene Verschmutzungen zu Beseitigen. An die Leine nehmen müsse die Mieterin ihre Katze aber nicht.

Grundstücke nicht vor Verunreinigungen geschützt

Darüber hinaus befand das Gericht in seinem Urteil, dass speziell die Grünflächen um das Haus herum auch durch einen bestehenden Leinenzwang nicht davor bewahrt werden könnten zu verschmutzen, da auch fremde Katzen und andere Tiere ja Zugang zu dem Grundstück hätten und sich deshalb nicht näher klassifizieren ließe, von welchem Tier der Dreck stammt. Damit nimmt das Gericht auch bestehende Hausordnungen unter verstärkte Kontrolle, denn auch hier entfallen ähnliche Klauseln künftig und sollten von Seiten der Wohnungs- bzw. Hausbesitzer deshalb vorsorglich gestrichen werden.

Für Hunde gilt der Leinenzwang in Treppenhäusern, Hausfluren und Außenflächen von Mietshäusern allerdings weiterhin. Hier können Vermieter via Hausordnung festlegen, ob lediglich bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen, oder generell alle Hunde von ihren Besitzern angeleint im öffentlichen Raum geführt werden müssen. Das hat insbesondere Berlin im Jahr 2013 noch einmal in Form eines neuen und verschärften Gesetzes zum Leinenzwang festgelegt.

Quellen: www.faz.net