Wer seine Wohnung für befristete Zeit Fremden untervermieten möchte, um die Haushaltskasse aufzubessern, muss einige wichtige Regeln befolgen. Nicht immer ist AirBnB erlaubt. Deshalb sollten die Voraussetzungen vorab genau überprüft werden.

Untervermietung per AirBnB ist beliebter denn je. Vor allem zu bestimmten saisonalen Ereignissen bieten viele Privatleute ihre Wohnungen oder Zimmer Fremden zur Übernachtung an. Um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden, sollten die geltenden Regeln unbedingt eingehalten werden.

Gäste grundsätzlich erlaubt, aber…

Wer enge Freunde oder Familie auch mal für einen etwas längeren Zeitraum bei sich zu Hause aufnimmt, hat keine Probleme zu befürchten. Nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne sollte dies dem Vermieter aber angezeigt werden. Bei Vermietung per AirBnB oder über andere Plattformen sieht das Ganze schon etwas anders aus. Es handelt sich dabei um eine Untervermietung, die der Zustimmung des Vermieters bedarf. Ein gesonderter Untermietvertrag ist allerdings nicht notwendig. Alle im Mietvertrag enthaltenen Klauseln bezüglich einer Untervermietung sind unbedingt zu berücksichtigen. Hinzu kommen verschiedene Vorgaben, die in einigen Städten herrschen. Darin geht es um ein grundsätzliches Verbot der AirBnB-Vermietung beispielsweise durch geltende Baugesetze und durch das Zweckentfremdungsgesetz. Die derzeitige angespannte Lage am Wohnungsmarkt sorgt dafür, dass privater Wohnraum vor allem in den Großstädten gesetzlich vorgegeben auch als solcher genutzt werden muss.

Wie wichtig es ist, sich vorab genau über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen in der eigenen Stadt zu erkundigen, zeigen die hohen drohenden Bußgelder bei Nichtachtung. Diese können durchaus im sechsstelligen Bereich liegen.

Es kann notwendig sein, eine entsprechende Genehmigung zur Vermietung an Feriengäste bei der zuständigen Behörde einzuholen. Steuerliche Regeln sind ebenfalls genau zu befolgen. Oft wird auch pro Übernachtung eine sogenannte Übernachtungssteuer, eine Kultur- oder Tourismustaxe fällig. Dies sollte unbedingt auch bei der Kalkulation schon berücksichtigt werden.

Da die Erlaubnis des Vermieters die wichtigste Grundlage für eine Vermietung per AirBnB ist, sollte diese in schriftlicher Form vorliegen. Die Vermietung der gesamten Wohnung kann abgelehnt werden, ohne dass der Vermieter explizite Gründe dafür aufführen muss.

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