Vermieten kann ein lukratives Geschäft sein – wenn man es richtig angeht. Vielen Immobilienbesitzern fällt das Geschäft allerdings schwer. Verständlich, denn es ist, vor allem rechtlich gesehen, sehr komplex. Wir wollen hier eine kleine Übersicht über zum Einen die Pflichten eines Vermieters geben, auf die er sich einstellen sollte. Aber auch zum Anderen über die Rechte, die das Vermieten mit sich bringt, und die genutzt werden wollen.

Als Vermieter haben Sie viele Rechte, derer Sie sich bewusst sein sollten. Dazu gehört die Mieterhöhung, die innerhalb bestimmter Vorgaben und Fristen immer möglich ist, wenn es entsprechende Gründe anzuführen gibt. Auch die Kündigung ist eines Ihrer Rechte. Wegen Eigenbedarf zum Beispiel. Bei Hausfriedensstörungen und Zahlungsverzügen ist das sogar fristlos möglich. In speziellen Situationen haben Sie außerdem das Recht, die vermietete Immobilie zu betreten. Das ist zum Beispiel bei Notfällen und Reparaturen, oder wenn Sie die Wohnung einem Kauf- oder Mietinteressenten präsentieren wollen. Zudem dürfen Sie Betriebskosten des Hauses auf die Mieter umlegen. Vollständig. Der Mieter muss allerdings eine Abrechnung dazu erhalten. Sie dürfen zuletzt auch den Missbrauch der Wohnung im Mietvertrag untersagen, dazu zählen verschiedenste Nutzungsarten, wenn sie das Umfeld belästigen.

Um effizient mit einer Immobilie zu arbeiten und sie eigenen Rechte wahrnehmen zu können ist es wichtig, sich mit den Rahmenbedingungen des Vermietens zu befassen: Marktwerte, rechtssichere Verträge und Formblätter, Preis- und Umfeldentwicklungen, Nebenkostenabrechnungen und Co. sollten Sie kennen wie Ihre eigene Westentasche. Vor allem die rechtliche Seite des Mietverfahrens birgt ihre Tücken.

Als Vermieter müssen Sie außerdem verschiedenste rechtlich bindende Pflichten erfüllen. Erstens und selbstverständlich müssen Sie Ihre Immobilie zur Verfügung stellen. Alles formale dazu wird im Mietvertrag geregelt und muss dann genau umgesetzt werden. Auch der festgelegte Übergabetermin ist Pflicht, ab diesem Moment hat der Mieter das Hausrecht, bis dahin Sie. Auch die Reparatur und Instandhaltung des Objekts ist Ihre Verantwortung, genauso wie das Sicherstellen einer funktionierenden Heizung in den Wintermonaten. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder müssen Sie in den meisten Fällen in der Wohnung Ihres Mieters dulden, auch wenn Sie nicht ursprünglich Teil des Meitvertrages waren. Auch Untervermietung müssen Sie zulassen, wenn sie berechtigt begründet sind.