Mieter sollen künftig von der Maklerprovision entlastet werden. Diese soll dann pflichtig vom Vermieter getragen werden. Zumindest kündigte Hamburg eine entsprechende Initiative im Bundesrat an, um auch im Maklerrecht das so genannte Besteller-Prinzip durchzusetzen.

Die Debatte ist so alt wie die Politik: Wieviel Markt ist gerecht, wieviel Staat sollte sein. In einer heißen Diskussion von Befürwortern und Gegnern wird heute jedenfalls um die Maklerprovision dergestalt gestritten, dass diese künftig zwingend vom Verkäufer, also dem Auftraggeber eines Immobilien-Deals übernommen werden wolle. Markt hin oder her, ein kritischer Hinweis muss gestattet sein. Achtung, Meinungsäußerung: Freunde, wo es keinen Nachfrage-Überhang gibt, zahlt der Vermieter ohnehin bereits die Maklerprovision. Meinung Ende. Fakt ist dennoch: Nach einer Initiative des Bundeslands Hamburg sollen künftig durchgehend die Vermieter und nicht die Mieter Maklerprovisionen entrichten, sofern ein Profi das Geschäft anbahnt. Angewendet werden soll dabei das Besteller-Prinzip: Wer den Makler beauftragt, muss zahlen. Ein bundesweites Gesetz ist in Vorbereitung, aus Berlin oder Nordrhein-Westfalen wurde bereits Zustimmung signalisiert. Allerdings sind noch bei weitem nicht alle Bundesländer „pro“ gestimmt, Bayern und Sachsen äußerten sich bereits kritisch. Die meisten Bundesländer haben allerdings noch keine Position zu dem Vorschlag aus Hamburg bezogen.

Der Versuch ist nicht neu. SPD und Grüne hatten schon 2011 versucht, bei Maklerkosten das Besteller-Prinzip zulasten des Anbieters von Häusern und Wohnungen durchzusetzen. Die Anträge von Rot-Grün scheiterten aber. Demzufolge soll derjenige für eine Dienstleistung bezahlen, der sie in Auftrag gab oder in Anspruch nimmt – in diesem Fall trifft das den Verkäufer oder Vermieter. CDU und CSU sowie FDP lehnen eine solche Regulierung, unter dem Hinweis auf einen schwerwiegenden und nicht gesetzeskonformen Eingriff in die Vertragsfreiheit, ab.

Maklergebühren in Deutschland sind ohnehin per Gesetz auf höchstens zwei Monatsnettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer beschränkt. Hamburg will diese zusätzliche Regelung, deren genauer Wortlaut übrigens noch gar nicht feststeht, im ersten Quartal 2013 in den Bundesrat einbringen. Derzeit versuchen die Hanseaten die Zustimmung von vielen Bundesländern zu gewinnen. Nicht zu überzeugen sein wird Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil. Jüngst äußerte sich der FDP-Politiker: „Auf diese Weise kann man nicht den Gegebenheiten des Einzelfalls und der lokalen Immobilienmärkte gerecht werden.“ Zeil spricht den Versuch einer Gleichmacherei an: In Städten und Gemeinden, wo kein Nachfrage-Überschuss an Häusern und Wohnungen besteht, übernimmt nämllich schon heute der Vermieter die Maklerprovision. Nur dort, wo die Miet-Nachfrage das Angebot deutlich übersteigt – und das nur in Großstädten wie Hamburg der Fall – trägt der Mieter diese Kosten. Klassische Markt-Dynamik.

Im Zuge dieser leider auch an der Wirklichkeit am Immobilienmarkt vorbei geführten Diskussion setzt sich die CDU in einem Positionspapier für eine umfassende Modernisierung des Maklerrechts ein. Demzufolge sollen Berufserfahrung, Fachkundennachweis und Haftpflicht als Voraussetzungen für die selbstständige Tätigkeit als Makler gelten. Das würde wohl auch dafür sorgen, dass sich „auf Dauer die kompetenten und seriösen Makler durchsetzen“ – wie es Markus Gruhn, der Vorsitzender des Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin-Brandenburg, gegenüber der Immobilien-Zeitung in seiner Stellungnahme zugunsten der von Hamburg vorgelegten Pläne sagte. Wer sich ein bisschen einlesen will, mehr zum Thema in zwei Artikeln der Welt, Bayern gegen Mieterentlastung bei Maklerprovision und Maklergebühren sollen neu geregelt werden sowie in der Frankfurter Rundschau.