Läuft ein Mietvertrag aus oder kündigt ein Mieter, steht ein Mieterwechsel bevor. Damit dieser unkompliziert vonstattengeht, lohnt es sich, sich bereits im Vorfeld mit der Thematik zu beschäftigen. Kündigungsfristen und Wohnungsübergaberegularien sind nur einige Punkte, die es zu berücksichtigen gilt.
Wer Wohnraum vermietet, wird immer wieder mit Mieterwechseln konfrontiert. Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen geschehen. Allerdings sind stets die gleichen Vorgaben zu erfüllen, um späteren Problemen entgegen zu wirken.
Kündigungsfristen – wer kündigt?
Ganz wichtig bei einem Mieterwechsel sind die Kündigungsfristen, die unbedingt einzuhalten sind. Dabei unterscheiden sich diese je nachdem, wer die Kündigung veranlasst hat. Erfolgt die Kündigung seitens der Mieter, gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten. In dem Fall sollte der Vermieter den Erhalt der Kündigung bestätigen und das weitere Vorgehen (Wohnungsvorabnahme und endgültige Übergabe) genau planen.
Kündigt der Vermieter, muss dieser unterschiedliche Kündigungsfristen berücksichtigen. Sie sind abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses. Hat der Mieter bis zu fünf Jahren in der Wohnung gelebt, gelten auch in diesem Fall drei Monate Kündigungsfrist. Bis zu acht Jahren sind es dann sechs Monate. Wer mehr als acht Jahre in der Wohnung gelebt hat, darf die Kündigung erst mit einer Frist von neuen Monaten erhalten.
Wohnungsübergabe korrekt gestaltet
Eine Vorbesichtigung ist immer im Sinne beider Parteien. Diese sollte länger vor dem Auszugstermin erfolgen, damit noch ausreichend Zeit bleibt, um alles Nötige zu veranlassen. So kann sich der Vermieter einen Eindruck über den Zustand des Mietobjekts verschaffen und auf notwendige Schönheitsreparaturen und andere Dinge hinweisen. Auch über Einbaumöbel kann dann verhandelt werden.
Der Umfang der Schönheitsreparaturen und der Renovierungsarbeiten ist im Mietvertrag klar geregelt. Dennoch sollte alles genau besprochen werden. Sobald die Mieter ausziehen, wird die endgültige Übergabe vorgenommen. Dazu sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll angefertigt werden, das von beiden Seiten unterzeichnet und auch an den Mieter ausgehändigt wird.
Die Zählerstände müssen dann abgelesen werden, um spätere Irritationen zu vermeiden. Auch die Rückerstattung der Mietkaution ist dann ein wichtiges Thema. Diese erfolgt normalerweise innerhalb von zwei bis drei Monaten an den Mieter.
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