Wenn ein Mieter sich untragbar verhält, beispielsweise seine Miete nicht zahlt oder die Nachbarn belästigt, muss der Vermieter eingreifen. Eine Verwarnung des Mieters in Form einer Abmahnung ist generell sehr wirksam. Diese dient gleichzeitig als wichtige Rechtsgrundlage, sollte es irgendwann zu einer Kündigung des Mietverhältnisses kommen. Daher sollte Sie auch immer schriftlich passieren.
Eigentlich muss jeder Vermieter in seiner Karriere irgendwann einmal einen seiner Mieter förmlich abmahnen. Auslöser für Mahnungen können Beschwerden der Mitmieter über Lärm oder Schmutz sein, aber auch zum Beispiel Zahlungsverzögerungen und Ähnliches. Bei Beschwerden sind Sie als Vermieter sogar fast in der Pflicht Abzumahnen, bevor andere Mieter aufgrund der Missstände anfangen, ihre Mietzahlungen zu kürzen.
Natürlich sind einmalige Vorkommnisse und Kleinigkeiten kein Grund, gleich offiziell zu werden. Gerade bei langjährigen Mietern reicht da ein vertraulicher Satz des „aufmerksam Machens“ und die Angelegenheit ist meist geklärt. So funktioniert das aber leider nicht immer. Auch um allgemein schlechte Stimmung zu vermeiden sollten Sie immer versuchen, solche Probleme erst einmal persönlich zu lösen.
Form der Abmahnung
Aus Beweisgründen sollte eine Mahnung an Ihren Mieter immer schriftlich von statten gehen, so bleiben Sie rechtlich abgesichert. Wichtig ist auch, dass in diesem Schriftstück das Fehlverhalten Ihres Mieters im Detail und mit Datum / Daten versehen beschrieben wird. Definieren Sie genau den Zeitpunkt, die Intensität, die Folgen der Störung – seien Sie so konkret wie möglich.
Eine Abmahnung dient nicht nur als Abschreckung. Vielmehr ist sie ein wichtiges Schriftstück, sollte der Mieter sich als wirklich schwierig herausstellen. Wird er nämlich zu oft unangenehm auffällig, können Sie das Mietverhältnis beenden. Allerdings nur, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ihn bei jedem Verstoß gegen Hausordnung, Mietvertrag, etc. ordnungsgemäß abgemahnt haben.
Wenn Sie nicht gleich kündigen wollen, sondern nur erreichen möchten, dass sich das Verhalten des Mieters ändert, dann ist eine Klage auf Unterlassung bzw. Vornahme der entsprechenden Aktivität eine Alternative. Hilft auch das nicht, ist immer noch eine Kündigung möglich.
Tipp von unserer Seite: Ein höflicher Ton, selbst wenn er schwer fällt, ist immer besser. Versuchen Sie, schlechte Stimmung zu vermeiden oder diese nicht zu verschlimmern. Das spart Nerven und vielleicht sogar die eine oder andere Gegenklage.