Die Hausordnung gewährleistet überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, ein störungsfreies Miteinander. Dabei gibt es diese Regelungen nicht nur in Mietshäusern, sondern auch in Supermärkten, Kinos und vielen anderen Einrichtungen des öffentlichen Lebens.

Eine Hausordnung kann entweder Teil des Mietvertrages sein oder einzeln im Haus aufgehangen beziehungsweise ausgehändigt werden. Sie darf nicht gegen Gesetze verstoßen und gilt als Sammlung von Vorschriften. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Abmahnung. Wer sich zum wiederholten Male nicht an die Hausordnung hält oder sehr schwer gegen diese verstößt, dem kann sogar eine Kündigung drohen. In diesem Fall wird das Verhalten als Vertragsbruch gewertet.

Wo ist die Hausordnung zu finden?

Hausordnungen haben den Sinn, dass sie einen Grundrahmen für Mieter zur Verfügung stellen, nach dem sich jeder Bewohner zu richten hat. Das soll Konflikten vorbeugen, das Haus in Ordnung halten und Störungen vermeiden. In Hausordnungen sind neben Vorschriften zu den Ruhezeiten auch Flurwochen angezeigt, oftmals Zuordnungen der Waschkellernutzung, Parkhinweise und vieles mehr. In vielen Häusern sind Regelungen wie die oben genannten einfach als Aushang an der Tür zu finden. Manchmal integrieren Vermieter einzelne Punkte aber auch im Mietvertrag. Wer diesen unterschreibt der akzeptiert auch die darin enthaltenen Vorschriften.

Was Besucher beachten müssen

Damit haben Hausordnungen unterschiedliche Gewichtungen. Trotzdem sollten Mieter sie sich vor dem Einzug unbedingt durchlesen und diese auch während der Dauer des Mietverhältnisses befolgen. Nur so ist es möglich, ein friedliches Zusammenleben zu garantieren. Für Mieter und Vermieter gleichermaßen. § 21 Abs. 5 des Wohnungseigentumsgesetzes (kurz WEG) regelt den Umgang nochmal gesondert und enthält auch Erläuterungen für Besucher. Diese müssen sich die Hausordnung nicht detailliert durchlesen, dennoch sollten auch sie Ruhezeiten und ähnliches beachten, sonst könnten sie des Gebäudes verwiesen werden.

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