Gemäß § 551 BGB ist jeder Vermieter verpflichtet, die Mietkaution zurückzuzahlen, sofern es keinen triftigen Grund gibt, diese komplett oder zumindest teilweise einzubehalten. Doch noch streiten sich die Gerichte, wie lange es für Mieter zumutbar ist, auf die Rückzahlung der Kaution zu warten. Deshalb hier ein paar Richtwerte.

In der Regel sollte es einem Vermieter möglich sein, die Mietkaution in einem Zeitraum von zwei bis sechs Monaten nach Kündigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückzuzahlen. Hierbei kann es allerdings auch Ausnahmen geben. Ein Grund für eine zeitliche Verzögerung wäre zum Beispiel dann gegeben, wenn das Mietverhältnis zu einem frühen Zeitpunkt im Jahr gekündigt wird und der Vermieter noch bis Jahresende auf die Nebenkostenabrechnung warten muss. Dann wäre es denkbar, zumindest Teile der Kaution vorher zu erstatten oder Vergleichswerte der vorangegangenen Jahre zur Auswertung heranzuziehen, um die eventuellen Kosten zu ermitteln. In der Vergangenheit gab es wegen solcherlei Konflikten immer wieder den Gang vor das Gericht, wenn ein Mieter eben nicht viele Monate warten wollte, um seine Kaution wieder zurückzubekommen. Dabei kamen allerdings unterschiedliche Gerichte auch zu ganz unterschiedlichen Urteilen.

Kommunikation ist die halbe Mietkaution

Das macht es schwer, allgemeingültige Aussagen zu treffen. Fair ist es, immer das Gespräch zum Mieter zu suchen und gemeinsam zu besprechen, wie mit der Kaution zu verfahren ist, sofern keine genauen Details schon vorab im Mietvertrag festgehalten sind. Hier kommt es allerdings sicherlich auf die Höhe der Kaution an. Die beträgt in der Regel drei Monatsmieten, doch auch dabei kann es Abweichungen geben. Ratsam ist es, die Wohnung nach Auszug zu kontrollieren, um eventuelle Schäden auszuschließen und die Nebenkosten im Blick zu behalten, um das Thema schneller abschließen zu können. Schließlich zählt eine Kaution nicht als Teil der Miete oder Kredit, sondern als Absicherung im Falle eines Schadens oder unerwartet hoher Betriebskosten. Um Schwierigkeiten oder kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden ist es deshalb immer ratsam, zeitnah die Kaution zurück zu überweisen oder zumindest die Gründe für eine Verzögerung entsprechend zu kommunizieren.

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