Alle Jahre wieder zieht ein schwerer Sturm auf und wenn der Orkanstärken erreicht gilt es, das Eigentum entsprechend zu schützen und zu sichern, um Schäden an Mensch und Auto zu vermeiden. Doch was passiert im Schadensfalle, wer haftet dann für Sturmschäden?
Heftige Stürme gehören zum natürlichen Risiko und lassen sich nur schwer kontrollieren. Hohe Windgeschwindigkeiten können dazu führen, dass Bäume entwurzeln und umstürzen, Mülltonnen umhergewirbelt werden und Teile von Fassaden und Dächern abstürzen. Manche dieser Begebenheiten gehören zum „natürlichen Risiko“, sie lassen sich nicht komplett ausschließen und deshalb haftet hier auch nicht der Hausbesitzer bei eventuell auftretenden Schäden an Autos oder Verletzungen von Menschen durch abstürzende Dachpfannen oder Äste. Anders sieht es allerdings aus, wenn Hausbesitzer nicht rechtzeitig ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Das ist dann der Fall, wenn morsche Äste nicht von Bäumen entfernt wurden, die Dächer nicht instand gehalten werden oder die Mülltonnen entsprechend gesichert sind. Dann geht der Schaden zu Lasten des Hausbesitzers und das kann dann schnell teuer werden, sobald keine Versicherung einspringt und den Schaden reguliert. Deshalb ist es empfehlenswert, alten Baumbestand auf dem Grundstück regelmäßig zu kontrollieren und ihn entsprechend zurechtschneiden zu lassen. Ebenso notwendig ist es, Sicherungsmaßnahmen für Mülltonnen zu ergreifen, zum Beispiel durch spezielle Abstellboxen, Sicherungsanker- und Ketten, oder die Tonnen vor einer Sturmwarnung einfach in den Keller reinzustellen und so ein Umherfliegen zu vermeiden.
In Mehrfamilienhäusern gilt es, die Mieter entsprechend zu informieren und sich dann vor Ort um die Sicherungsmaßnahmen zu kümmern. Die betreffen das Haus selbst und das Grundstück. Nicht verantwortlich sind Vermieter für Schäden, die am Eigentum des Mieters entstehen wenn dieser zum Beispiel vergisst, sein Auto entsprechend unterzustellen oder Balkonmöbel zu sichern. Geschieht dadurch ein Schaden an einer anderen Person, dann liegt das ebenfalls nicht in der Verantwortung des Hausbesitzers.
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