Seit Anfang des Jahres 2013 haben die Schornsteinfeger nun kein Monopol mehr auf die Regionen, in denen sie ihre Arbeit verrichten. Was gut ist für den Berufsstand – Wettbewerb belebt das Geschäft – wird von den ausübenden Kaminkehrern in aller Regel nicht begrüßt. Wir haben hier für Sie zusammengefasst, auf was Sie als Immobilienbesitzer achten müssen bzw. sollten.

„Oh, wie schön das früher war“ dürfte so mancher Kaminkehrer spätestens Anfang des Jahres 2013 gestöhnt haben. Nach Wegfall des Kehrmonopols sind die Preise an dem Markt der Schornstein fegenden Zunft in Bewegung. Zu erwarten sind – Achtung, ist nur eine Meinung – zunächst Preissenkungen, hervorgerufen durch einen eher einfallslosen Preiskampf im Verdrängungswettbewerb. In diesem Wettbewerb an der Haustüre stehen noch keine Gewinner fest. Sicher aber werden es die eloquenten und herzlichen der Zunft einen Vorsprung verschaffen, wenn sie ehemals fremdes Terrain beackern. Einige Schornstein-Unternehmer nutzen derzeit auch die Gunst der Stunde und Verwirrung im Markt, um langfristige Kehraufträge zu verkaufen. Gemäß n-tv raten Verbraucherschützer hiervon stets ab. Ein so junger, sich gerade entwickelnder Markt sei noch nicht abschätzbar.

Wegfall des Schornsteinfeger Kehrmonopols: Die fünf wichtigsten Tipps für Immobilienbesitzer

(1) Heuer zunächst ruhig und souverän den Markt beobachten. Warten Sie mit allen langfristigen Entscheidungen das Ende des Jahres 2013 ab. Dann nämlich bekommen Sie als Immobilienbesitzer von Ihrem Bezirksschornsteinfeger ihren Feuerstättenbescheid. Nur so bekommen Sie eine erste. objektive Übersicht, welche Anlagen Sie wie häufig prüfen, reinigen und warten müssen. Allerdings Vorsicht: Sie müssen niemanden rein lassen, ihren Pflichten nachkommen und Rapport geben müssen Sie in jedem Fall.
(2) Eigenverantwortlichkeit registrieren, gezielt informieren und handeln. In der Zeit bis zum Jahresende – sowie darüber hinaus – sind Sie als Immobilienbesitzer qua Gesetz selbst verantwortlich für die Terminvereinbarung mit freien Anbietern. Erkundigen Sie sich auf Ihrer Gemeinde bzw. am besten gleich bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger, wie es jetzt objektiv und exakt weiter geht „in Sachen Schlote“.
(3) Dokumentationspflicht liegt beim Immobilienbesitzer. Achten Sie darauf, dass Sie die dokumentierenden Protokolle (Kehrbuch) der durchgeführten Kehrarbeiten und Abgasmessungen Ihrem zuständigen Bezirksschornsteinfeger zur Verfügung stellen. Diese müssen dem Verantwortlichen spätestens 14 Tage nach dem Ende der gesetzesmäßigen Kontrollfrist vorliegen.
(4) Regionaler Schornsteinfeger hat auch weiter Rechte & Pflichten. Die a) technische Überprüfung Ihrer Anlage muss auch weiterhin durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger in einem Kehrbezirk erfolgen. Gleiches gilt für b) die Abnahme neuer Kamine und c) die Kehrbuch-Kontrolle (siehe 3).
(5) Nur Einzelaufträge vergeben bis Marktkonsolidierung oder darüber hinaus. Vergeben Sie – vor allem in der Karenzzeit bis Dezember 2013 – Kehraufträge nur einzeln. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bezirksschornsteinfeger über Pflichttermine und -fristen.

Hintergrund: Die Abschaffung des Kehrmonpols bzw. signifikante Überarbeitung des Schornsteinfegergesetzes geht auf eine EU-Initiative zurück. Zeit, sich vorzubereiten und „schön Wetter“ zu machen im eigenen Zielgebiet hatten sie, die Kaminkehrer. Auch wenn die Reform bereits im November 2008 verabschiedet worden war: endgültig zu den Akten kam das bisherige Schornsteinfegergesetz erst mit ablauf des Jahres 2012. Unter neuem Namen sprechen wir nun vom Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk vom 26. November 2008. Künftig gilt: Nur alle sieben Jahre wird ein Kehrbezirk europaweit neu ausgeschrieben. Der Bezirksschornsteinfeger – der weiterhin feste Pflichten hat im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie – muss nun alle dreieinhalb Jahre statt bisher nur alle fünf Jahre eine Feuerstättenschau vornehmen. Dabei wird die komplette Anlage vom Brennraum bis zur Schornsteinkrone überprüft. Hierzu stellt dieser einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid aus. Hier sind explizit die notwendigen Kehrarbeiten aufgeführt. Achtung, Germanisten, es gibt auch eine kleine Änderung in der Terminnolgie: Die alt hergebrachte Bezeichnung des Bezirksschornsteinfegermeisters entfällt.

Zusätzlicher Wettbewerb für die Schornsteinfeger: Verschärfend für die altehrwürdige Zunft der Kaminkehrer ist ein über den direkten Branchenwettbewerb hinaus gehender Leistungs- und Preiskampf. Neben dem Bezirksschornsteinfeger dürfen künftig gemäß Wikipedia auch Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik mit Zusatzqualifikation die Wartungsarbeiten an den Feuerstätten vornehmen. Kleine Hürde, diese freien Anbieter müssen zur Wahrnehmung ihrer Pflichten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei ihrer zuständigen Handwerkskammer registriert sein. Wer noch nicht genug gelesen hat, eigentlich haben wir wirklich umfassend recherhiert: Hier können Sie weiter recherchieren, Quellen wikipedia.de, n.tv.de, Bundesverband Schornsteinfeger.