Was auch immer Ihnen der Mieter erzählt, als Vermieter müssen sie ihm nicht alles glauben. Tun Sie auch nicht, ich weiß. Dennoch räumen wir heute mal den aus unserer Sicht sieben hartnäckigsten Miet-Märchen auf. Wenn Ihnen weitere einfallen, nur zu, der Kommentar-Bereich dürstet nach Ihren Erfahrungen. Und los geht’s:
Miet-Märchen 1: Der Mietvertrag tritt erst mit dem Einzug des Mieters in Kraft. – Falsch! Sobald der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist, ist dieser gültig. Natürlich kann dabei auch ein späterer Zeitpunkt der Leistung – die Übergabe der Wohnung – festgeschrieben werden. Der Zeitpunkt, wann der Mieter einzieht, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Wer nach der Unterschrift zurücktreten möchte, muss die im Vertrag festgelegte oder gesetzliche Kündigungsfrist beachten.
Miet-Märchen 2: Bei Eigenbedarf muss der Mieter immer ausziehen. – Falsch! Denn meldet der Vermieter Eigenbedarf an, muss er ebenfalls bestimmte Regeln beachten. Beispielsweise können nur Privatpersonen Eigenbedarf anmelden. Außerdem kann sich der Mieter zur Wehr setzen, wenn der Vermieter schon beim Abschluss des Mietvertrags gewusst haben kann, dass in naher Zukunft der angemeldete Eigenbedarf entstehen wird. Dann nämlich hätte er einen entsprechend befristeten Vertrag abschließen müssen. Weitere Informationen hierzu: http://de.wikipedia.org/wiki/Eigenbedarf_%28Mietrecht%29
Miet-Märchen 3: Wer drei Nachmieter vorschlägt, kann aus dem Mietvertrag raus. – Quatsch! Auf diesen Trick sich einzulassen, dazu ist kein Vermieter verpflichtet. Natürlich erleichtert es die Suche nach einem Nachmieter, wenn der Mieter potenzielle Nachfolger ins Spiel bringt. Dann liegt es im Ermessen des Vermieters, sich beim Wunsch nach einer vorzeitigen Vertragsauflösung kulant zu zeigen. Das kann er, muss es aber nicht.
Miet-Märchen 4: Tierhaltung kann grundsätzlich verboten werden. – Falsch! Ein generelles Verbot von Haustieren in Mietverträgen ist schlicht unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof festgelegt. Es gelten allerdings die folgenden Regeln: Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen sind immer erlaubt, größeren Tiere wie Hunden oder Katzen muss der Vermieter zustimmen.
Miet-Märchen 5: Jeder Mieter hat ein Recht zum Feiern. – Das wäre schön, daher nehmen wir an, dass es der Phantasie durchaus lustiger Mieter entsprungen ist, denn es ist und bleibt ein totaler Humbug! Unglaublich aber wie hartnäckig sich diese Meinung hält, dass ein Mieter einmal pro Monat, Quartal oder Jahr (entsprechend der Erzählweise) das Recht auf eine ausgelassene und laute Feier hätte. Dieses Recht gibt es weder im Mietvertrag noch in der allgemeinen Rechtsprechung. Denn ab 22 Uhr gilt eine generelle Nachtruhe. Der einzige Weg, um Ärger durch lauten Partylärm zu vermeiden: Entweder die Nachbarn zum Mitfeiern einladen oder sie im Voraus über die geplante Feier informieren und sich für den entstehenden Lärm vorab entschuldigen.
Miet-Märchen 6: Der Vermieter hat das Recht auf einen Ersatzschlüssel. – Falsch! Wenn nicht anders vereinbart, hat der Vermieter keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel. Nur durch die ausdrückliche Erlaubnis darf der Vermieter einen solchen besitzen. Sollte man sich darauf geeinigt haben, dass der Vermieter einen Zweitschlüssel besitzt, darf dieser sich dennoch nicht das Recht herausnehmen die Wohnung des Mieters ohne dessen Wissen zu betreten. Dies fällt unter Hausfriedensbruch.
Miet-Märchen 7: Bei steigenden Preisen ist eine Erhöhung der Nebenkosten erlaubt. – Irrtum! Die monatlichen Nebenkosten dürfen vom Vermieter nicht angehoben werden. Sollten die Heizölpreise und Müllkosten stark steigen, so darf sich dies frühestens zum Zeitpunkt der Jahresendabrechnung beim Mieter bemerkbar machen. Auch für allgemeine Mieterhöhungen muss der Vermieter seinem Mieter drei höhere Mieten zum Vergleich oder ein Sachverständigengutachten vorlegen können.
Wie gesagt: Wenn Sie weitere beliebte und hartnäckige Miet-Märchen kennen, immer her damit …