Wer seinen Vertragspartner vor Abschluss nicht kennt, sollte sich zumindest in einer Hinsicht über ihn erkundigen: ist er oder sie zahlungsfähig? Der Bonitätsprüfung kommt beim Mietvertrag eine zentrale Rolle zu, schließlich überlässt der Vermieter dem künftigen Bewohner einen großen Teil des Vermögens zur Nutzung. Kann er die Miete nicht zahlen, ist emotional Ärger und finanziell Schaden vorprogrammiert.

Unter der Bonität oder Kreditwürdigkeit versteht man die Eigenschaft einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, beabsichtigte oder anstehende finanzielle Belastungen ausgleichen bzw. Schulden zurückzahlen zu können. Die Bonität beinhaltet dabei zwei wichtige Kriterien:

1. Bei der persönlichen Kreditwürdigkeit werden weiche Faktoren wie Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit des Vertragspartners betrachtet.
2. Bei der wirtschaftlichen Kreditwürdigkeit geht es um das wirtschaftliche bzw. finanzielle Potenzial einer Person, eine Zahlung aufgrund vergangener und voraussichtlicher Verhältnisse zurückzahlen zu können.

Bei einer natürlichen Person können als Kriterien eine Schufa-Auskunft, vergangene Kreditabwicklungen, die Einkommenshöhe und Sicherheit des Einkommens, die Ausgaben-, Schulden- und Vermögenssituation sowie der Güterstand herangezogen werden. Aufgrund von allgemeinen, wirtschaftlichen, aber gerade auch gesellschaftlichen Entwicklungen erhöht sich zunehmend die Bedeutung einer zuverlässigen Bonitätsprüfung wenn es um Geschäftliches geht. Eine sinkende Zahlungsmoral verursacht pro Jahr bereits einen Schaden in Milliardenhöhe. Das macht wiederum die Prüfung von Geschäftspartnern auf deren Verlässlichkeit unerlässlich. Denn aufgrund einer zuverlässigen Bonitätsauskunft kann das eigene Ausfallrisiko verringert, die anfallenden Kosten beim Anmahnen gesenkt und letztlich Lebenszeit gespart werden. Gerade für Vermieter sollte eine Bonitätsprüfung potenzieller Mieter nicht nur bei einer Neuvermietung sondern auch bei laufenden Mietverhältnissen zum Standardvorgehen gehören.

Eine beliebte und nur mit einem geringen bürokratischen Aufwand verbundene Methode ist die Selbstauskunft eines Mieters. Es handelt sich dabei um einen Fragebogen, mit dem sich der Mieter analog einer Kurz-Bewerbung schriftlich vorstellt. Das ist freilich keine Pflicht, allerdings muss der Vermieter auch an niemandem vermieten, der Angaben zu seinem persönlichen und finanziellen Status verweigert. Zulässige Fragen muss der Interessent übrigens wahrheitsgemäß beantworten, sonst kann der Vermieter im Nachhinein den geschlossenen Mietvertrag aufgrund einer arglistigen Täuschung kündigen. Zudem kann der Vermieter dem Interessesten bitten, bei der Schufa eine Eigenauskunft einzuholen und vorzulegen. Auch das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht kann als Informationsquelle dienen. Dort finden sich aber nur bereits zahlungsunfähige oder zahlungsunwillige Personen. Vor einer Anmeldung bei einer Auskunftei sollten verschiedene Anbieter miteinander verglichen werden. Denn Anbieter von Bonitätsprüfungen unterscheiden sich in ihren Datenbeständen und Preismodellen. Unter anderem sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wie hoch und wie aktuell ist der Bestand an Negativdaten?
  • Welche Kosten fallen bei einer Abfrage an?
  • Gibt es darüber hinaus auch versteckte Kosten?
  • Wie sehen die vertraglichen Laufzeiten aus?
  • Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden?
  • Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anfrage?

Grundsätzlich gilt: Auskünfte dürfen nur dann erteilt werden, wenn man sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet und für seine Anfragen ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann. Das ist mit der Anbahnung eines Mietverhältnisses allerdings gegeben. Auch Hausverwaltungen stehen gegenüber dem Eigentümer – also ihrem Auftraggeber – in der Pflicht, vorhersehbare Nachteile bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses von ihm und seinem Vermögen abzuwenden. Daher sind sie dazu angehalten, eine ordnungsgemäße Bonitätsprüfung durchführen, um finanziell zuverlässigen Mieter unter den Wohnungsinteressenten auswählen zu können. Denn kommt eine Hausverwaltung dieser obligatorischen Pflicht nicht nach, muss sie dem Hausbesitzer bei einem Mietausfall Schadensersatz leisten. Die Dokumentation der durchgeführten Bonitätsprüfung ist ebenso als Nachweis im Schadensfall unerlässlich. Für weitere Fragen zum Thema infomieren Sie sich bei der Schufa oder fragen Sie bei Ihrem regionalen Haus- und Grundbesitzerverein nach.