Das Steuersparmodell Denkmal liegt momentan im Trend. Wer sich eine solche Immobilie kauft, wird staatlich unterstützt und genießt steuerliche Vorteile, die ihm bis zu 100 Prozent der Investitionen in sein Objekt sparen können. Trotzdem bergen die historisch wertvollen Kapitalanlagen viele Risiken, die den Erwerb der viel versprechenden Anlage doch wieder relativieren können.

Sie erinnern an längst vergangene Zeiten: zum Gedenken an besondere Persönlichkeiten und geschichtliche Ereignisse stehen Sie, wo sie schon so lange stehen. Und geben Zeugnis über die frühere Kultur und die Entwicklung der Stadt, des Landes und der Menschen. Obwohl oft krumm, schief und reif für die eine oder andere Sanierung – ein gewisser Charme kann Denkmalschutz-Immobilien kaum abgesprochen werden. Wer sich eines solchen Gebäudes annimmt, wird damit auch nicht alleine gelassen. Der deutsche Staat subventioniert entsprechende Objekte. Bis zu 100 Prozent der Ausgaben, die in die geschützte Immobilie investiert werden, sind steuerlich abzugsfähig. Denkmalschutz-Immobilien sind die einzige steuerlich geförderte Kapitalanlage – eine vielversprechende Aussicht. Vorsicht ist jedoch oberstes Gebot: die momentan sehr gefragten Immobilien bergen jede Menge Stolperfallen, aus denen oft auch die staatlichen Gelder nicht mehr retten können. Einige Beispiele:

Vorsicht Formalitäten – Oft verspielen Eigentümer durch juristische Feinheiten ihren Steuervorteil. Man denkt zu spät daran, die steuerliche Bescheinigung zu beantragen, die eine Subventionierung der Investitionen vorab zusichert. Dieser Antrag kann nur vor Sanierungs-Beginn gestellt werden. Wurde das versäumt, gibt es kein Nachholen. Und ohne eine solche Bescheinigung ist die Abschreibung der eigenen Ausgaben unmöglich.

Vorsicht Wucherpreise – Steuerlich absetzbar, einzigartig, meist in sehr guter Lage: Denkmalschutz-Immobilien sind momentan sehr gefragt. Oft wuchern die Preise in luftige Höhen, sodass allein die Anschaffung einer solchen Immobilie eine vernünftige Rendite fast unmöglich macht. Allein der Effekt des Steuersparens sollte auch nicht einziges Kaufargument sein, so unsere Quelle Spiegel online. Die Rendite ist – rein zur Gewinnerzielungsabsicht – nicht hoch genug – selbst wenn die Steuerersparnis nicht schon vorher auf den Kaufpreis aufgeschlagen wurde.

Vorsicht Einschränkungen – Bis zu 100 Prozent der Ausgaben sind abzugsfähig. Bis zu. Da lauert die nächste Gefahr für Eigentümer. Wer einfach mal drauf los renoviert könnte am Ende enttäuscht werden, wenn er seine Rechnungen beim Finanzamt abgibt. Der Staat fördert nicht alles, was baurechtlich genehmigt wird. Nur die Sanierung von Geschütztem und Schützenswertem kann abgesetzt werden. Nicht „geschützt und schützenswert“ sind in diesem Falle zum Beispiel Zu- und Anbauten oder Veränderungen im Garten.

Vorsicht alt – Das Alter der Werke aus vergangener Zeit bedingt oft eine marode Bausubstanz. Das schlägt auf die Rendite. Sanierungskosten für Denkmäler sind vorangehend schwer abschätzbar, summieren sich und schießen schnell in die Höhe. Und auch die staatliche Subvention ändert nichts daran, dass erst mal vorgestreckt werden muss. Wer sich also für eine solche Immobilie entscheidet, sollte ziemlich liquide sein, um die Zeit bis zur Steuerrückzahlung überbrücken zu können.

Vorsicht (ist die Mutter der Porzellankiste) – Wer sein Denkmal zu sehr verändert, nimmt ihm eventuell den Denkmalstatus. Es gilt, genaue Richtlinien zur stilgerechten Erhaltung der schützenswerten Immobilie zu beachten. Werden also beispielsweise unpassende Materialien verbaut oder historische Teile wie Stuckdecken entfernt oder beschädigt, wird aus dem subventionierten Denkmal schnell wieder ein ganz normales Haus. Kosten hierfür dürfen dann nicht geltend gemacht werden und der steuerrechtliche Vorteil durch den Besitz eines Denkmals erlischt vollkommen.

Was heute als letztes legales Steuersparmodell gilt, kann also Segen oder Fluch sein. Wichtig ist, eine gewisse Liquidität mitzubringen. Das Objekt erst nach eingehender Prüfung zu kaufen. Und sich vor allem genau über Preise und Renditen, Denkmalsschutz und Antragsformulare zu informieren. Wer denkmalgeschützte Immobilien kauft muss wissen, was er oder sie tut. Unsere Informationen haben wir im Gros von Spiegel online.