Um den Wohnraum auch in Ballungsgebieten einigermaßen erschwinglich zu halten, hat die bayerische Staatsregierung nun in München ein Exempele statuiert. Mit maximal 15 Prozent Mietsteigerung in drei Jahren wird damit die sogenannte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in der Landeshauptstadt gekürzt. Die Verordnung wird voraussichtlich am 15. Mai 2013 in Kraft treten.

Die bayerische Staatsregieurng hat jüngst eine Verordnung über die Senkung der Kappungsgrenze* für Mieterhöhungen für München beschlossen. Zweck der Übung ist es, in Gebieten mit angespannter Wohnraumlage die Option der Mieterhöhung von 20 auf 15 Prozent binnen drei jahren zu deckeln. In den bayerischen Ballungsräumen, so eine Pressemitteilung, seien die Mieten in den letzten Jahren sehr stark gestiegen. Da München besonders signifikant betroffen sei, sah die Regierung Handlungsbedarf und die Kappungsgrenze so schnell wie möglich zu reduzieren. Man sehe diesen Schritt nur als einen ersten Ansatz und ein Exempel, so die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk. Die Senkung der Kappungsgrenze solle künftig für bayerische Gemeinden mit Wohnungsmangel angewendet werden.

Es gibt zwei Parameter, die für Städte und Gemeinden eine Aufnahme in die Verordnung möglich machen. Laut Pressemitteilung sei das möglich, sofern die Einwohnerzahl der Gemeinde bei mindestens 50.000 Einwohnern liege. Oder die Gemeinde der „Planungsregion 14“ angehöre. Dazu zählen neben der Landeshauptstadt München die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech, München und Starnberg.

Dem Ministerium geht es darum, bayernweit eine solide Grundlage für eine sozialverträglichere Ausgestaltung von Mieterhöhungen zu schaffen. Weitere Informationen über die Pressemitteilung bzw. den Bericht über die Kabinettssitzung.

* Kappungsgrenzen: Mieterhöhungen dürfen eine lokal übliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die sogenannte „Kappungsgrenze“ ist der zweite Deckel für Vermeiter. Diese darf maximal 20 Prozent binnen drei Jahren betragen.