Vermieter stehen beim Thema Hausordnung oftmals vor einen Problem. Grundlegend dabei ist, dass sie das Zusammenleben der Mieter untereinander regelt sowie dem Schutz des Gebäudes und der Sicherheit der Bewohner dient. Eine Hausordnung darf auch in einem schon lange vermieteten Mehrfamilienhaus nachträglich eingeführt oder geändert werden.

In einer Hausordnung sind Rechte und Pflichten der Mieter verankert. Es sind verbindliche Regeln zum Zusammenleben der Bewohner des Mehrfamilienhauses. Was in einer Hausordnung steht, ist zunächst Sache des Vermieters. Sie stellt eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften dar, die für die Benutzung eines Gebäudes erlassen werden kann. Die Reinigung von Fluren und Treppen, das Einhalten von Mittags- und Nachtruhe, das Abschließen von Eingangstüren oder die Benutzung von gemeinsam zur Verfügung stehenden Räumen – verbindliche Regeln für solche Angelegenheiten sollten in einer Hausordnung stehen. Vorteil: Der Mietvertrag an sich wird nicht mit zahlreichen Details überfrachtet, sondern bleibt übersichtlich.

Die Hausordnung darf allerdings logischerweise keine Paragraphen enthalten, die den allgemeinen Gesetzen widersprechen. Ansonsten sind diese Passagen ungültig. Seine Hausordnung muss jeder Mieter kennen und entsprechend befolgen. Es gehört zur Pflicht des Vermieters, wenn sie nicht bereits dem Mietvertrag anhängt, sie jederzeit einsehbar auszuhängen. Beispielsweise im Treppenhaus nahe des Hauseingangs. Beim Inhalt gilt dabei der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das bedeutet, dass ein einzelner Mieter zum Beispiel aufgrund der Lage seiner Wohnung nicht bevorzugt oder benachteiligt werden darf.

Oft ist es allerdings so, dass Mieter die geltende Hausordnung kaum oder nicht ausreichend zur Kenntnis nehmen. Erst dann, wenn es zum Streit zwischen zwei Mietparteien oder Vermieter und Mieter kommt, wird diese wahrgenommen. Das kann Konsequenzen haben: Denn verstößt ein Mieter wiederholt gegen diese Regeln, kann er vom Vermieter abgemahnt oder, bei gravierenden Verstößen, sogar fristlos gekündigt werden. Der Vermieter ist allerdings nicht dazu verpflichtet, eine Hausordnung aufzustellen. Denn grundsätzlich sind die Mieter eines Mehrparteienhauses auch ohne solche Regeln zur gegenseitigen Rücksicht verpflichtet.

Üblicherweise lassen sich die Regelungen, die in einer Hausordnung vorkommen sollten, in vier Bereiche gliedern: das Zusammenleben der Bewohner untereinander (Ruhezeiten, Hausmusik, Tierhaltung, Rauchverbot), die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen (Garten, Grillplatz, Spielplatz, Wasch- und Abstellkeller), der Schutz des Gebäudes (Reinigung von Fluren und Treppen, Müllentsorgung, Heizen und Lüften) die Sicherheit und Ordnung (Brandgefahr, Einbruch, Diebstahl). Themen, die nur das besondere Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter betreffen, gehören allerdings nicht in die Hausordnung (Mietzahlung, Reparaturen). Ebenso dürfen Vermieter nicht das übliche Nutzungsverhalten der Wohnung untersagen. Die nächtliche Dusche oder das Aufstellen von Sonnenschirmen auf dem Balkon bleiben gestattet. Quellen: Wikipedia, wiwo.de, www.gevestor-immobilien.de