Mit großer Erleichterung sehen wir dem im Mai in Kraft tretenden Mietrechtsänderungsgesetz entgegen. Darin sollen die Rechte der Vermieter gestärkt werden, denen bislang quasi die Hände gebunden waren. Solche Räumungssachen sollen künftig von Gerichten vorrangig behandelt und terminiert werden, die Frist zur Stellungnahme auf das Notwendigste verringert werden.

Ferner sollen beim neuen Mietrechtsänderungsgeetz Sicherungsanordnung von Seiten des Gerichts über den säumigen Mieter verhängt werden dürfen, die dem Vermieter analog einer Bürgschaft weitere monetäre Sicherheit bringen. Mit der Berliner Räumung werden zusätzlich Kosten bei Zwangsräumungen gesenkt, da der Gerichtsvollzieher „ab Titel“ die Wohnung unabhängig vom Mobiliar herauszugeben / zu räumen.

Wer weiter lesen möchte, die Informationen haben wir gerade auf anwalt.de gefunden. Hier noch eine schöne Originalquelle zum Mietrechtsänderungsgesetz.