Zu einer Mietwohnung gehört natürlich auch die Möglichkeit zur Müllentsorgung mit dazu. Die Kosten dafür trägt zunächst der Vermieter, er kann sie aber in Form von Nebenkosten auf die einzelnen Mietparteien umlegen.

Grundsätzlich ist es die Pflicht des Vermieters dafür zu sorgen, dass ausreichend Mülltonnen zur Verfügung stehen. Dazu gehören solche für den Restmüll und Biotonnen. Optional können auch Gelbe Tonnen un8d Blaue Tonnen dazukommen, sie sind aber nicht immer notwendig, da Mieter den Müll auch in Einzelsäcken zur Entsorgung an die Straße stellen können. Schwierig wird die Entscheidung, wie viele Mülltonnen denn nötig sind. Zu wenige verursachen viel Ärger und Dreck, zu viele erzeugen unnötige Kosten, da die Müllentsorgung ja nicht ganz günstig ist.

Müllentsorgung im Mietverhältnis regeln

Eine wichtige Entscheidung fällt auch beim Zugang zu den Tonnen. Dieser muss grundsätzlich für alle Mietparteien jederzeit möglich sein. Lange Wege sind dafür nicht in Kauf zu nehmen, alle Müllplätze sollten in kurzen Strecken erreichbar sein aber trotzdem so weit weg von der nächsten Wohnung, dass kein Gestank den Wohnkomfort stört. Zieht ein Mieter aus, so darf er keinen Müll zurücklassen oder einfach unangemeldet an die Straße stellen. Sperrmüll gehört anzumelden. Muss der Vermieter sich darum kümmern, so kann er die Kosten dafür vom ehemaligen Mieter anfordern. Entsprechende Gerichtsurteile zu Vergleichsfällen liegen vor.

Wer holt den Müll ab?

Die Müllentsorgung ist nicht die direkte Aufgabe des Vermieters. Er muss sich lediglich darum kümmern ein Entsorgungsunternehmen zu beauftragen, dass die Tonnen oder Container regelmäßig leert. Das Unternehmen kann mit Schlüsseln ausgestattet werden, um Zugang zu den Tonnen zu haben, sollten diese nicht gut erreichbar sein. Auch die Mieter können gemäß Plan mit dem Herausstellen der Müllgefäße beauftragt werden, sollte dies nicht anders möglich sein. Die Mülltrennung müssen ebenfalls die Mieter übernehmen, die Kontrolle darüber kann ein Vermieter kaum leisten. Bei Problemen und Verstößen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.

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