Will ein Mieter seinen Arbeitsplatz in die heimischen vier Wände verlegen, ist sein Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Zumindest wenn die gewerbliche Nutzung des Mietobjekts Auswirkungen nach außen hat. Wird der Vermieter nicht gefragt, ist er im Recht, daraus Konsequenzen zu ziehen.
Die teilgewerbliche Nutzung einer Privatwohnung wird gerne zum Streitpunkt im Mieter-Vermieter-Verhältnis. Wir haben uns mit einem befreundeten Anwalt zusammengesetzt, um Licht diese unklare Thematik zu bringen. Und Ihnen, als Vermieter, ihre Rechte deutlich zu machen.
Der Mieter muss vorher fragen
Viele Geschäftsideen sind nicht auf Schaufenster und weitläufige Büroräume angewiesen. Da liegt es häufig nahe, die eigene Firma Zuhause unterzubringen. Was vorher unbedingt geklärt werden muss: Sie können im Mietvertrag von vorne herein festlegen, dass Sie Ihr Mietobjekt ausschließlich für Wohnzwecke vermieten. Eine solche Klausel ist rechtlich zulässig und sorgt dafür, dass der frisch gebackene Freiberufler seine Arbeit nicht ohne Ihr wissen nach Hause verlegen kann. Möchte der Mieter das trotzdem, ist er in der Pflicht, den Vermieter zu kontaktieren und dessen Erlaubnis einzuholen.
Ein Schlupfloch: Erkennbarkeit und Belästigung
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Wenn von außen nicht erkennbar ist, dass in einer Mietwohnung ein Gewerbe betrieben wird, dann hat der Vermieter kein Recht, diese Nutzung zu verbieten. Voraussetzung ist hier aber auch, dass niemand durch die gewerbliche Nutzung des Mietobjekts belästigt oder beeinträchtigt wird.
Argumente, die auch eine gewerbliche Nutzung „im kleineren Rahmen“ abwenden können, sind Störungen des Hausfriedens, wie zum Beispiel Parkplatzprobleme wegen sehr häufigem Kundenverkehr. Grundsätzlich muss ein Vermieter keinerlei Nutzung erlauben, die nach außen hin erkennbar ist. Sobald die Anschrift der Wohnung also als Geschäftsadresse verwendet wird, Mitarbeiter angestellt werden, Werbung gemacht wird, etc. hat der Vermieter das letzte Wort. Und auch eine grundsätzliche Zustimmung zur Heimarbeit ist kein Freifahrtschein. Werbemaßnahmen am Haus beispielsweise müssen vom Vermieter genehmigt werden.
Wenn der Mieter sich darüber hinwegsetzt
Der Vermieter hat bei der teilgewerblichen Nutzung seiner Räumlichkeiten gegebenenfalls ein Recht auf einen Gewerbezugschlag. Dieser muss vertraglich vereinbart werden. Arbeitet der Mieter ohne Erlaubnis seines Vermieters oder sogar trotz dessen ausdrücklichen Verbots in der Privatwohnung, ist eine Kündigung der Wohnung seitens des Vermieters gerechtfertigt.
Hallo,
ich habe eine Frage zu diesem Thema…
Muß man als Mieter eines Mehrfamilienhauses es in Kauf nehmen wenn eine andere Mietpartei in ihren Wohnräumen ein Gewerbe ( Kosmetikstudio) betreibt? Ständiger Kundenverkehr stellt für mich eine Belästigung dar.Wie verhalte ich mich?
MfG
B.Leichsenring
Liebe Frau Leichsnering,
Danke für Ihre Frage betreffend Ihre Mit-Mieter. Ganz wichtig, wir sind zu “juristischer Beratung” weder berechtigt noch fähig, das dürfen nur qualifizierte Fachjuristen. Die hier aufbereiteten Daten und – so Gott will – Fakten basieren auf jahrelanger Erfahrung. Wie gesagt: Deren letztliche Beurteilung und Evaluierung kann aber immer nur einem Anwalt obliegen. Ein Tipp noch: wenn sie einen schnellen, ersten Eindruck bekommen möchten, dann kann ich Ihnen die kostengünstige Website empfehlen: Rechtsberatung online.
Einseitig dargestellt
Hallo,
ich habe gerade das Problem, dass meine Vermieter mein Gewerbe nicht mehr akzeptieren und möchten, dass ich ein Büro dafür miete. Gibt es eine rechtliche Regelung, wie lange ich dafür Zeit habe. In einer Woche ist ja solch ein Umzug nicht getan, zumal erst Büroräume gefunden werden müssen.
Vielen Dank.
Hallo,
ich habe eine Frage zu diesem Thema aus Sicht des Vermieters.
In meinem Haus ist eine Dreizimmerwohnung vermietet.Die Mietern hat von mir keine Erlaubnis ein Gewerbe zu betreiben.Nun habe ich aber herausgefunden,daß sie dort eine Art Strippagentur betreibt.Muß ich das tolerieren oder kann ich ihr kündigen?
Vielen Dank im voraus.
Hallo,
Wimpernverlängerung und Naildesing
In einem Miethaus als kleingewebe.
Muss ich meinen Vermieter in Kenntnis setzen?
Hallo,
ein Haus mit 5 Eigentumswohnungen. 2 Wohnungen werden von Eigentümern bewohnt. 3 Wohnungen werden vom Eigentümer vermietet.
Vor kurzem sind neue Mieter in eine Wohnung eingezogen. Jetzt hat sich herausgestellt, dass in der Wohnung Erotikbilder und Pornofilme gemacht werden. Pornodarsteller aus der weiteren Umgebung finden sich in der Wohnung ein. Die Bilder und Filme werden im Internet veröffentlicht. Wie kann ich als Eigentümer einer anderen Wohnung dagegen vorgehen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinem Mietshaus wohnen 9 Privatparteien und 1 Firma (mit Reklame etc.)
Diese Firma hat mittlerweile 3 von 6 verfügbaren Parklplätzen angemietet (50%) sozusagen.
ich wollte einen Parkplatz anmieten, stand für diesen auch auf der Warteliste und dieser wurde nun wieder an die Firma vergeben. Ist diese Vorgehensweise so korrekt? Oder gibt es einen prozentualen Anteil, welcher den Privatmietern zu Verfügung stehen muss? Die Parkplätze werden mit einen separaten Mietvertrag und werden zusätzlich bezahlt. Vielen Dank vorab und viele Grüße
Liebe Frau Kull, hier gibt es bei uns keine Erfahrungswerte. Juristisch sind wir leider weder befugt noch in der Lage qualifiziert zu antworten. Wir reflektieren hier nur eigene Erfahrungen oder Inhalte aus journalistisch aufbereiteten Quellen. Bei komplexeren juristischen Zusammenhängen empfehlen wir einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Viel Erfolg! Und Einsicht bei Ihrem Vermieter 🙂