Der 1. Januar war auch in diesem Jahr wieder Stichtag für zahlreiche gesetzliche Änderungen. Wir stellen Ihnen die für Vermieter interessanten Neuerungen vor.
Die vielleicht umfassendsten Änderungen gab es im Werksvertragsrecht, das besonders Bauherren betrifft:
- Widerrufsrecht – Ein Bauvertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Klärt der Bauunternehmer nicht über die Regelung auf, verlängert sich das Widerrufsrecht um ein Jahr.
- Baubeschreibung – Der Bauherr hat ein Recht darauf vom Bauunternehmer eine ausführliche Baubeschreibung zu erhalten. Diese muss auch einen Fertigstellungstermin, mindestens aber die Dauer der Bauleistung enthalten.
- Einbehalt von Zahlungen vor der Abnahme – Abschlagszahlungen dürfen bis zur Abnahme höchstens 90 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung betragen.
- Planungsunterlagen – Der Bauunternehmer ist verpflichtet dem Bauherrn alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die dieser für die Behörden braucht.
- Bauvertrag in Textform – Ein Vertragsabschluss via Handschlag ist künftig nicht mehr möglich, die Textform ist zwingend!
Datenschutz & Verjährungspflicht
Eine besonders knifflige Änderung tritt erst am 25. Mai in Kraft, die EU hat das Datenschutzrecht neu geregelt. Davon sind auch Vermieter betroffen, wenn es zum Beispiel um die Selbstauskunft des Mieters geht. Welche Daten erhoben werden dürfen hängt zusätzlich mit dem Zeitpunkt zusammen, der noch fehlt, bis ein Mietvertrag tatsächlich abgeschlossen wird.
Außerdem tritt eine BGH-Entscheidung aus dem vergangenen November in Kraft. Die Richter kippten die in Mietverträgen eingetragen Verlängerung der sechsmonatigen Verjährungsfrist. Ein Vermieter hatte einen Schaden erst 10 Monate später gegenüber geltend gemacht. Dass BGH entschied gegen ihn.
Und was ist sonst noch interessant?
Mieter und Vermieter blicken gespannt auf das Thema Mietpreisbremse. Einige Bundesländer würden die Mitpreisbremse am liebsten wieder kippen, da die Wirkung kaum spürbar ist. Außerdem meldete kürzlich das Landgericht Berlin Zweifel an der Rechtmäßigkeit an.
Die Entwicklung des Immobilienmarktes wird wohl vor allem von der Zinsentwicklung abhängen, bleiben sie ähnlich niedrig wie bisher können Immobilienkäufer auch steigende Preise relativ günstig finanzieren. Steigende Zinsen dagegen würden die Immobilienpreis dagegen spürbar unter Druck setzen.