Immobilienbesitzer müssen bis Dezember nächsten Jahres ihre Dächer auf Vordermann bringen. Dachdämmungen, sowohl in Neubauten als auch im Bestand, müssen neuen Maßstäben gerecht werden. Dazu sollten zwingend Fachleute ans Werk – die neuen Anforderungen bringen einige Tücken mit sich.
Die Anforderungen an die Wärmedämmung von Immobilien werden strenger. Mit der neuen EnEV haben sich auch die Vorgaben zur Dämmung von Dächern und Wänden geändert: Im Rahmen dieser neuen Energieeinsparverordnung wird ab 1. Mai die Dämmung der obersten Geschossdecke eines Gebäudes wieder zur Pflicht. Achtung Hausbesitzer: Auch derer, die bereits bestehen.
Oberste Decken, die beheizte Wohnräume von unbeheizten Dachräumen trennen, müssen dem Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 gerecht werden. Das heißt konkret: Der Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/(m²K). 2009 gab es bereits eine Regelung seitens der EnEV, die diesen Wärmedurchlasswiderstand als Pflicht festlegte, aber der bezog sich nur auf Neubauten. Jetzt wird diese Maßgabe zum nicht unterschreitbaren Standard für alle Gebäude. Und das bis zum nächsten Jahr.
Vorsicht: Änderungen bitte mit Hilfe der nötigen Kompetenz
Seit Jahren gab es immer wieder neue Änderungen bezüglich der Innendämmung von Immobilien. Innovationen von dampfdichten oder diffusionsoffenen Systemen bis hin zu kapillaren Lösungen. Aber auch normative Vorgaben.
Wichtig ist, vor einer Änderung immer den Wandaufbau detailliert analysieren zu lassen. Suchen Sie hier nach Fachleuten und holen Sie eventuell mehrere Meinungen ein. Es sind nun zwei bis fünf Zentimeter dickere Dämmstoffschichten erforderlich als früher. Das macht in vielen Fällen eine Dämmstofffüllung unumgänglich. Vor allem bei Geschosswohnungsbauten. Bei Neubauten ist eventuell eine massive Bauweise mit zusätzlicher Dämmung sinnvoll.
Bis spätestens nächstes Jahr ist Nachrüsten Pflicht
Wessen Immobilie diese Maßgabe nicht erfüllt, der muss nachbessern. Hier sind die Eigentümer in der Pflicht – am 31. Dezember 2015 muss sich die entsprechende Dämmung an Ort und Stelle befinden. Kann diese Dämmung nicht umgesetzt werden, dann müssen Eigentümer stattdessen das Dach selbst nachrüsten lassen. Detailliertere Informationen finden Sie auf folgender Website betreffend die EnEV 2014.