In fast allen Bundesländern ist ein Rauchmelder in Privatwohnungen inzwischen (mit verschiedenen Firsten) verpflichtend. Meist ist der Eigentümer fürs Anbringen des unscheinbaren aber lebensrettenden Kästchens zuständig. Die Aufgabe, wer sich um die Instandhaltung des Geräts kümmern muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich verteilt. Hier eine kleine Übersicht.
Hier ein harter Fakt: Über siebzig Prozent der Menschen, die jährlich in Feuern sterben, wurden im Schlaf von den Flammen überrascht. Der Grund warum der Rauch nachts kaum bemerkt wird ist, dass der Geruchssinn auch schläft. Schon nach zwei Minuten kann eine Rauchvergiftung tödliche Folgen haben. Die ruhig Schlafenden riechen also keinen Rauch, würden aber von einem piependen Rauchmelder geweckt werden und hätten mehr Chancen, sich zu retten. Trotzdem darf die Alarmierung der Feuerwehr nicht vergessen werden, die weitere Menschen im Haus und das Haus selbst oft noch retten kann.
Wo muss der Rauchmelder sein, wer ist verantwortlich?
Die Bauordnungen fast aller deutschen Bundesländer beinhalten jetzt die Pflicht, Wohnungen mit Rauchwarnmeldern zu versehen. Nur Berlin, Brandenburg und Sachsen haben diese Regelung noch nicht etabliert. Für Neu- und Umbauten besteht die Rauchmelderpflicht schon seit längerem. Neuer dagegen ist die Pflicht zur Nachrüstung in bestehenden Wohnräumen:
- In Schleswig-Holstein, der Rheinland-Pfalz, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern müssen die lebensrettenden Boxen bereits angebracht sein.
- Thüringer, bayrische und bremer Immobilieneigentümer haben noch einige Jahre Frist, bis die Änderungen umgesetzt sein müssen. Dasselbe gilt für Eigentümer in Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
- Hessen und Baden-Württemberg haben noch Zeit bis Ende diesen Jahres, die neuen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
- Im Saarland ist die Pflicht bisher nicht auf bestehende Wohnungen ausgedehnt.
Pflichten des Eigentümers – Pflichten des Besitzers
Überall, außer in Mecklenburg-Vorpommern, ist der Eigentümer derjenige, der die Anschaffung und das Einbauen der Warnmelder zu verantworten hat. Aber: Bei zirka der Hälfte der teilnehmenden Bundesländer ist der unmittelbare Nutzer, also der Pächter, Bewohner, Mieter, für die Betriebsbereitschaft der Rauchmelder verantwortlich. Bei vielen Ländern ist da allerdings auch der Eigentümer gefragt, oder kann die Wartung auf Wunsch selbst übernehmen.
Informieren Sie sich hier über die Vorgaben in Ihrem Bundesland. Sollten Sie verantwortlich sein, haften Sie im Ernstfall, wenn der Melder nicht betriebstüchtig ist. Bisher gibt es keine Kontrolle, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Aber ein Rat: Denken Sie nicht lange darüber nach, ob Sie den Aufwand vielleicht gerne freiwillig auf sich nehmen wollen. Es geht hier schließlich um die allgemeine Sicherheit.