Partyraum, Werkstatt, Garagenflohmarkt oder Lagerplatz: Garagen werden immer wieder mal auf die eine oder andere Weise zweckentfremdet. Rechtlich korrekt ist das fast nie. In Mietverträgen kann genau festgelegt werden, für welche Zwecke der Mieter die Garage nutzen darf. Grundsätzlich ist eine Garage ausschließlich für ihren eigentlichen Zweck genehmigt: als Autostellplatz. Eine Zusammenfassung:
Wofür darf ich meine Garage nutzen? Eigentlich hat das viel zu tun mit der Kulanz von Vermietern. Aber wo sollte man Grenzen ziehen, dass die Dinge nicht anarchisch ausarten? Juristisch gilt: Nutzungen, die dem eigentlichen Zweck der Garage nicht entsprechen, sind nur dann unbedenklich für den Mieter, wenn sie einmalig oder nur sehr selten vorkommen. Gerade in großen Städten ist jeder Quadratmeter Fläche wichtig und teuer. Verständlich, dass Mieter früher oder später auf so einige Ideen kommen. Die zur Wohnung gehörende Garage könnte man ja produktiver nutzen, als nur um das Auto abzustellen. Die Garage als Werkstatt oder Partyraum, als Abstellkammer oder als Sprungbrett für die eigene Geschäftsidee. Die Garagenregeln:
- Wenn Keller und Dachboden schon voll sind: Fast kein Mieter hat in seiner Garage nur sein Auto stehen. Im Grunde wird dort alles abgestellt, was man eigentlich nie braucht aber nicht wegwerfen kann oder will. Zu Unrecht. Eine Garage ist zwar ein Abstellplatz, aber ausschließlich für das Abstellen des eigenen Fahrzeugs gedacht. Alte Möbel, Kindheitserinnerungen, Werkzeug und Farbeimer haben dort nichts zu suchen. Genauso wenig wie die Autos von Verwandten oder Freunden. Reifen, Wagenheber, Dachgepäckträger und Ähnliches sind dagegen zulässig.
- Rücksicht nehmen: Wer seine Garage zu einer Werkstatt, einem Hobby- oder Partyraum umfunktioniert, verübt eine so genannte Nutzungsänderung. Und die muss von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Vor allem, wenn die Garage als Werkstatt für Arbeiten am Auto genutzt wird, stößt diese Regelung häufig auf Unverständnis. Trotzdem ist die Rechtslage dieselbe: Eine mögliche Lärmbelästigung der Nachbarn, sowie ein Ausbau der Garage oder andere Zusätze, die den Nachbarn einschränken, fallen hier ins Gewicht.
- Gesundheit geht vor: Eine Zweckentfremdung der Garage birgt eventuell auch gesundheitliche Risiken. Die Lagerung von gefährlichen Stoffen oder die Ausübung von Tätigkeiten, die zu Bränden führen könnten begründen das Verbot der Zweckentfremdung einer Garage. Die Brandschutzverordnung und die Umweltverträglichkeit der Tätigkeiten in der Garage sind zu berücksichtigen.
- Die Existenzgründung: Hat die Zweckentfremdung der Garage einen kommerziellen Hintergrund, ist die Rechtslage eine andere. Ist die Garage seine eigene, dann ist kommerzielle Arbeit darin grundsätzlich nicht verboten. Dabei darf der Arbeitende natürlich trotzdem seine Nachbarn nicht belästigen und muss gesundheitlich unbedenklich arbeiten. Ist die Garage jedoch gemietet, kann im Mietvertrag festgehalten sein, dass nur eine rein private und zweckgebundene Nutzung zulässig ist. Eine Ausnahme zu den Verboten und Einschränkungen im Puncto Garagennutzung sind Einmalige oder seltene Aktionen. So kann die Garage zum Beispiel problemlos ab und an als Veranstaltungsort für einen kleinen Flohmarkt dienen.
Wir haben unser Know How beim Mieterbund über diese Quelle ergänzt.
Ich habe in einem 6Familien Haus von einer 4er Garage einen Platz
gemietet.Hatte einen kleinen Schaden am Auto den ich gespachtelt und lackiert habe.Ist das zulässig??? Garage ist durch 2 Brandschutz
Türen zum Treppe Haus abgeschottet
Vielen Dank im vor raus.
Wir genehmigen Ihren Kommentar. Können aber beim besten Willen inhaltlich damit nichts anfangen. Wenn das ernst gemeint war, dann spezifizieren das bitte noch einmal.
Viele Grüße.
Mein Nachbar baut eine Garage so, dass dort kein Auto reingefahren werden kann, da er sie als büro nutzt
In einer Garagenanlage mit fünf Garagen zwischen zwei Wohnhäusern sitzen täglich deren Mieter sowie deren Bekannte und feiern lautstark unter Genuss alkoholischer Getränke. Nur in zwei der Garagen stehen Autos und die restliche drei sind mit Kisten zugestellt. Gasgrills und Gasöfen werden genutzt und täglich wird dort gelärmt, gesoffen und gegrölt bis in die Abendstunden.
Mit welchen rechtlichen Konsequenzen könnten diese Mieter rechnen?
Dar ich in einer angemieteten garage einen privaten flohmsrkt machen
Mein Nachbar hat unsere dreier Mitgarage mit Brettern abgeteilt wir und unser Nachbar der die dritte Garage in der Mitte hat finden das nicht so gut. Hat das nicht auch mit Brandschutz zu tun.
Kann er so etwas ıst das alles erlaubt.
Wir haben einn Garagenstellplatz an unseren Mieter im Rahmen des Wohnungsmietvertrages vermietet. Er repariert, schweißt, lackiert und beult sein Auto zurecht. Das in unregelmäßigen Abständen. Der Garagenstellplatz befindet sich in einem 6 Familienhaus und 4 Plätze sind dort vorhanden. Er wurde bereits schon einmal mit den Hinweis bzgl. Brandschutz auf seine Zweckentfremdung und Lärmbelästigung hingewiesen. Hat dies eine Weile unterlassen. Nun fängt er wieder an. Welche Maßnahme habe ich?
Hallo,
wir leben in einem 4-Fam.-Haus mit einem kleinen Garagenhof, 5 Normale Garagen nebeneinander, eine Große Garage, welche als Werkstatt zweckentfremdet wird und eine der 5 Garagen wird als Lager einer Sanitär Firma genutzt, die dann auch mehrmals täglich den Hof zustellen mit ihren Transportern um ein- und auszulagern. Ist dies alles zulässig ? Der Vermieter reagiert nicht und redet alles gut und ist ja alles nicht störend.
Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich muss meinen Steuerberater beim nächsten Besuch einmal dazu befragen. Vermutlich ist dass keine so leichtes Thema.
Ein neuer Mieter,der im Keller sein Bodenleger Geschäft hat, nutzt die Garage als Werkstatt um Holz zu sägen und ähnliches. Die Fahrzeuge werden nun davor geparkt.
Wenn wir mit sperrigen Gegenständen ins Haus wollen, müssen wir erst fragen, ob er sein Auto wegstellt, denn er versperrt den Eingang. Auch an die Briefkästen kommt man kaum noch ran.
Dem Vermieter ist es egal, der hat schon mehr „illegal“ geändert. So wurden aus einem Grünbereich auf einmal ohne Genehmigung Parkplätze und nun hat er auf das Flachdach zwischen 2 Häusern einen Wintergarten bauen lassen.
Welche Möglichkeiten haben wir als Mieter da?