Die Uhr tickt für alle Immobilienbesitzer immer schneller. Denn am 1. Mai 2015 muss jede Immobilie einen Energieausweis vorweisen können. Wer sich nicht daran hält, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

Die Übergangsfrist für den Energieausweis läuft ab. Ab dem 1. Mai 2015 sind Hausbesitzer verpflichtet, Mietern und Interessenten ihrer Objekte einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Das verlangen die Änderungen der Energieeinsparverordnung 2014, die nun seit einem Jahr gelten. Seit deren Festlegung hatten Eigentümer von Immobilien eine Übergangsfrist, um die Vorgaben zu erfüllen.

Kein Energieausweis – Bußgeld

Wer ab dem 1. Mai 2015 keinen gültigen Energieausweis für seine Immobilien vorlegen kann, dem droht ein Bußgeld. In Anzeigen müssen bereits einige Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie aufgeführt sein. Bei einer Besichtigung ist der Vermieter verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen.

Diese Angaben sind für Vermieter Pflicht

Aus der Anzeige muss ersichtlich sein, um welche Art des Energieausweises es sich handelt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Energiebedarfsausweis und Energieverbrauchsausweis. Außerdem müssen das Baujahr der Immobilie und die Energieträger, mit denen das Gebäude beheizt wird, eindeutig benannt werden. Der genaue Energiebedarf oder –verbrauch muss ebenfalls aufgeführt werden. Für Immobilien, deren Energieausweis erst nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurde, muss zusätzlich die Energieeffizienzklasse benannt werden.

Wer eine Anzeige zur Vermietung oder zum Verkauf einer Immobilie schaltet und noch keinen Energieausweis für das Objekt besitzt, sollte erwähnen, dass dieser bereits in Auftrag gegeben ist und bearbeitet wird.

Strafen bei Missachtung der neuen Regeln

Um Missachtung der Energieausweis-Pflicht zu verhindern, führen die Bundesländer Kontrollen durch. Stichprobenartig überprüfen sie die Energieausweise auf Gültigkeit und Korrektheit. Sollte für ein Objekt nach dem 1. Mai 2015 kein gültiger Energieausweis vorliegen, drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.

Um eine qualifizierte Person zur Ausstellung des Energieausweises zu finden, können die Handwerkskammern kontaktiert werden. Diese stellen eine Liste mit entsprechenden Architekten, Ingenieuren, Schornsteinfegern, Bautechnikern und anderen berechtigten Fachleuten zusammen. Auch die Verbraucherzentralen informieren zu dem Thema.

Quelle: immowelt