Wenn die Beweglichkeit im Alter nachlässt, stehen viele Menschen vor dem Problem, ihr Zuhause nicht mehr wie gewohnt nutzen zu können. Manche beschäftigen sich sogar mit dem Gedanken, auszuziehen, da das Treppensteigen für sie zu beschwerlich wird. Ein Treppenlift könnte Abhilfe schaffen.

Treppenlifte in den unterschiedlichsten Variationen können eine große Unterstützung für die Mieter sein. Für Mehrfamilienhausbesitzer gilt es dabei einige Dinge zu beachten, denn in Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ist der Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur eigenen Wohnung geregelt. Der Eigentümer des Mietshauses darf den Einbau dann nicht untersagen, wenn eine medizinische Notwendigkeit für den Treppenlift besteht. Natürlich kann er aber auch so einen Treppenlift für seine Mieter einbauen lassen, bevor er mit Mieterkündigungen einen großen Aufwand hat.

Der Treppenlift beseitigt Hürden und schafft neue Lebensqualität

Ein Treppenlift kann das Problem auf elegante Art lösen. Er ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumlichkeiten und befreit Treppen von ihrem Makel, ein Hindernis zu sein. Der Lift entlang des Treppengeländers ist eine bequeme Beförderungsmöglichkeit für alle, die solange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben und ihre Unabhängigkeit genießen möchten. Mit diesem Hilfsmittel meistern angeschlagene oder ältere Personen die Stufen mühelos. Sie bedienen den Lift per Knopfdruck und steigen auf der gewünschten Etage aus bzw. wieder ein. Falls keine medizinische Dringlichkeit für den Treppenlift besteht, kann der Mehrfamilienhausbesitzer im Interesse seiner Mieter handeln und diesen prophylaktisch einbauen.

Die verschiedenen Varianten von Treppenliften

Der Markt bietet unterschiedliche Arten von Treppenliften, die sich auch in ihrem Funktionsumfang unterscheiden. Es gibt Sitzlifte, Stehlifte und Kurvenlifte. Nicht jede Variante ist für jede Architektur geeignet.

Das meistverbreitete Modell ist der Sitzlift. Ihn gibt es bereits seit mehreren Jahrzehnten. Man setzt sich einfach auf die Sitzfläche und stellt die Füße auf eine Plattform zum Ausklappen. Es gibt Stütz- und Haltevorrichtungen, so dass die Beförderung ohne Gefahren verläuft. Viele Modelle haben zusätzlich Sicherheitsgurte.

Beim Stehlift handelt es sich lediglich um einen Lift mit Plattform, auf die sich der Nutzer stellt. Zur Sicherheit gibt es auch hier Haltegriffe, Sicherheitsbügel und Armlehnen.
Dank der Einklapp-Möglichkeit bei Steh- und Sitzlift können auch alle anderen Bewohner des Hauses die Treppe wie gewohnt benutzen.

Der Kurvenlift ist zum Überwinden von mehreren Treppen oder Wendeltreppen ideal und als Stand- oder Sitzversion erhältlich.

Für Rollstuhlfahrer wurde speziell der Plattformlift mit genug Standfläche für einen Rollstuhl entwickelt. Im Standardmaß benötigt er 80 × 100 cm Grundfläche, so dass er nicht zu jedem Grundriss passt. Er eignet sich neben Rollstuhlnutzern auch für Menschen, die auf den Rollator angewiesen sind oder beispielsweise eine Sauerstoffflasche mit sich führen müssen. Für den Einbau müssen größere Umbauten vorgenommen werden, da der Plattformlift eine gute Verankerung benötigt. Müssen Höhenunterschiede von maximal drei Metern überwunden werden, bieten sich für Rollstuhlfahrer so genannte Hebelifte an. Diese werden wie ein Aufzug benutzt.

Wenn ein Mieter auf einen Treppenlift aus gesundheitlichen Gründen angewiesen ist oder diesen in eigenem Interesse haben möchte, muss nicht der Vermieter, sondern er die Kosten für das Gerät und dessen Einbau tragen. Grundsätzlich muss sich der Hausbesitzer nicht mit den anderen Parteien abstimmen, wenn er selbst einen Treppenlift installieren lassen möchte, zusätzlich kann er Zuschüsse für den barrierefreien Umbau seines Mehrfamilienhauses beantragen.

Kaum Einschränkungen für den Einbau eines Treppenliftes

Ein Standard-Treppenlift mit Sitz lässt sich relativ leicht einbauen. Die Installation kann innen oder außen erfolgen und wird durch einen Fachtechniker durchgeführt. Dank moderner Befestigungsmöglichkeiten spielt das Material der Treppe für die Installation keine Rolle. Moderne Treppenlifte sind auf jedem Untergrund realisierbar. Für den Mehrfamilienhausbesitzer kommen diesbezüglich also in der Regel keine Aufwände oder Umbauten zu.

Was aber eine Rolle spielt, ist die Breite der Treppe. Bei Gebäuden mit einer oder zwei Wohneinheiten ist vom Gesetzgeber die Mindestbreite von 70 cm vorgeschrieben, denn die Treppe muss auch als Fluchtweg genutzt werden können. Geregelt ist das in der DIN 18065 der Landesbauverordnung. Bei mehr als zwei Wohneinheiten muss die Treppe in einem Mietshaus eine Mindestlaufbreite von 80 cm haben.

Wichtig ist außerdem der verfügbare Platz im Anfangs- und Endbereich der Treppe. Hier muss genügend Spielraum vorhanden sein, um bequem ein- und aussteigen zu können. Hier sollte man eine Bewegungsfläche von 150 × 150 cm einplanen. Damit Rollstuhlfahrer bequem auf den Treppenlift umsteigen können, muss auch für sie mehr Platz vorhanden sein. Die Schienen für den Lift werden nach Maß gefertigt, genau passend zur jeweiligen Treppe. Deshalb kann ein Treppenlift auf nahezu jeder Treppe realisiert werden.

Letztlich muss der Mehrfamilienhausbesitzer sicherstellen, dass der Treppenlift nicht missbräuchlich verwendet werden kann und er nur die Stockwerke miteinander verbindet, die als Wohneinheiten genutzt werden. Nach Standort individuelle Auskünfte geben die Landesbauordnungen, je nach Bundesland ist dort geregelt, dass man gegebenenfalls einen Antrag beim Bauamt stellen muss, obwohl gar keine Baugenehmigung gebraucht wird, wenn dem Antrag stattgegeben wird.

Bildurheber: RR Treppenlifte GmbH